Der Beschluss des Bundestags vom 10. März 2017 über das deutsche Umsetzungsgesetz zur Corporate Social Responsibility-Richtlinie der EU ist enttäuschend. Das Gesetz erfüllt aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nicht den Zweck, Verbraucher umfassend über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Handelns von Unternehmen zu informieren.
Das Gesetz verpflichtet deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern dazu, in Berichten ihre „Strategien, Risiken und Ergebnisse“ in den Bereichen
- Soziales und Arbeitnehmerbelange
- Menschenrechte
- Umwelt und
- Korruption
darzulegen. In Deutschland sind etwa 550 Unternehmen betroffen.
„Damit betrifft das Gesetz nur einen Bruchteil deutscher Unternehmen, mit denen Verbraucher im Alltag Kontakt haben. Firmen wie Aldi, Dr. Oetker oder Würth mit Milliardenumsätzen und erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft fallen durch das Raster“, sagt Kathrin Krause, Referentin für Nachhaltigkeit beim vzbv.
Weitere Kritikpunkte aus Verbrauchersicht sind:
- Das Gesetz verpflichtet die Firmen nicht zu Berichten über Datenschutz und -sicherheit sowie weiteren Verbraucherservices. Das ist erstaunlich, da bereits heute 90 Prozent der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen über Verbraucheranliegen berichten – und dies somit keinen unangemessenen Mehraufwand oder gar ein Hemmnis für Unternehmen darstellen würde.
- Die Unternehmen werden nicht verpflichtet, ein anerkanntes Rahmenwerk zur Berichterstattung zu nutzen oder sich an den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte als verbindlichem Bezugsrahmen zu orientieren. Stattdessen müssen sie lediglich erklären, wieso sie kein Rahmenwerk benutzt haben. Durch diesen „comply or explain“-Ansatz wird die Vergleichbarkeit der Berichte erschwert.
„Es wurde eine Chance verpasst, mit Hilfe der Berichtspflicht Unternehmen zu mehr Transparenz und einem verantwortungsvollerem Umgang mit Verbraucherdaten zu verpflichten“, sagt Kathrin Krause.
Der europäische Gesetzgeber hatte Berichtspflichten zur gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung in der EU-Richtlinie 2014/95/EU vorgesehen. Eigentlich hätte Deutschland diese CSR-Richtlinie schon bis Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen müssen. Mit dreimonatiger Verspätung hat sich die Regierungskoalition nun geeinigt, die Richtlinie in einer Minimalversion umzusetzen. Damit verzichtet Deutschland auf die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen im deutschen Recht zu verankern. Andere EU-Mitgliedsstaaten wie Schweden oder Dänemark haben die Gelegenheit genutzt und die CSR-Richtlinie mit umfassenderen Pflichten für Unternehmen umgesetzt.
Alle wichtigen Positionen zum CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz der Bundesregierung finden Sie in der Stellungnahme des vzbv zum Download.