-
Passieren eines Drehkreuzes beim Eintritt ins Fitnessstudio darf nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung gelten.
-
Landgericht Augsburg bestätigt Entscheidung aus dem Vorjahr und nimmt Unternehmen in Haftung.
-
Gericht sieht eine aggressive geschäftliche Handlung gegenüber Verbraucher:innen.
Wer ein clever-fit-Fitnessstudio betritt, darf mit dem Passieren eines Drehkreuzes nicht automatisch einer Preiserhöhung zustimmen. Das hat das Landgericht Augsburg am 6. Oktober 2023 bestätigt. Zuvor hatte das Gericht auf Bestreben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen verhängt.
„Bisher war die clever fit GmbH nicht bereit, die vorläufige Entscheidung des Gerichts anzuerkennen. Das Urteil ist wichtig, damit sich ein solches rechtswidriges Vorgehen der Fitnessstudio-Kette nicht wiederholt. Die Mitglieder müssen sicher sein, dass sie allein durch das Betreten der Studios keinen Vertragsänderungen zustimmen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.
Im vergangenen Jahr hatte ein clever-fit-Studio auf diese Weise die Zustimmung für Preiserhöhungen von den Mitgliedern herbeiführen wollen. Der vzbv erwirkte daraufhin gegen das Studio sowie gegen die clever fit GmbH als Franchisegeberin eine einstweilige Verfügung.
Anders als das Mindener Studio war die clever fit GmbH nicht bereit, die vorläufige Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren. Eine eigene Verantwortung für den Wettbewerbsverstoß ihrer Franchisenehmerin wies das Unternehmen von sich.
In seinem Urteil stellt das Landgericht Augsburg nun die Haftung des Unternehmens als Franchisegeberin fest. Denn der Verstoß habe innerhalb der clever-fit-Betriebsorganisation stattgefunden. Der Verstoß stelle zudem eine aggressive geschäftliche Handlung gegenüber Verbraucher:innen dar. Das Studio habe seine Machtposition ausgenutzt, um Druck gegenüber Mitgliedern auszuüben.
Nach Einschätzung des Gerichts wurde den Mitgliedern vor Ort eine Sofort-Entscheidung abgenötigt: entweder die Preiserhöhung akzeptieren, um das Studio nutzen zu können oder es ohne Zustimmung zur Preiserhöhung künftig nicht mehr nutzen zu können, obwohl der Mitgliedsvertrag weiterhin Bestand hatte.
Datum der Urteilsverkündung: 06.10.2023
Aktenzeichen: 081 O 1161/23 - nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht Augsburg