Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 21.06.2024

Urteil: Vodafone darf Kund:innen am Telefon nicht überrumpeln

Landgericht München gibt vzbv-Klage gegen Vodafone wegen unlauterer Vertragsanbahnung am Telefon statt

  • Noch während des Werbeanrufs sollte ein Vodafone-Kunde den beworbenen Tarifwechsel per Klick auf einen E-Mail-Link bestätigen
  • LG München: Unternehmen darf Vertragserklärung nicht unmittelbar nach Zusendung der Vertragszusammenfassung fordern.
  • Verbraucher:innen müssen Zeit haben, Vertragsinhalte zu prüfen
telekommunikation-telefonhoerer-fotolia_konart_65499429.jpg

Quelle: KonArt - fotolia.com

Während des Werbeanrufs erhielt ein Verbraucher eine E-Mail mit der Vertragszusammenfassung zum beworbenen Internettarif. Der Vodafone-Mitarbeiter forderte den Kunden auf, den ebenfalls in der Mail enthaltenen Link zur Auftragserteilung anzuklicken – noch während des Gesprächs. Damit aber hätte der Kunde den neuen Tarif verbindlich bestellt. Gegen dieses Vorgehen der Vodafone Deutschland GmbH hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt und nun vor dem Landgericht (LG) München recht bekommen.

„Am Telefon besteht die Gefahr, dass Verbraucher:innen zum Abschluss von Verträgen überredet werden, zu denen sie nach genauerem Hinschauen lieber Nein sagen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Verbraucher:innen müssen ausreichend Zeit haben, die Vertragszusammenfassung zu prüfen und zu vergleichen. Das ist während eines Telefonats mit einem Vertriebsmitarbeiter unmöglich.“

Verbraucher:innen müssen Angebote prüfen können

Das LG München schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass eine solche Verkaufsmethode gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt. Demnach sind Anbieter seit Dezember 2021 verpflichtet, Verbraucher:innen eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung zur Verfügung zu stellen, bevor diese ihre Vertragserklärung abgeben.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist es laut Landgericht auch, dass Verbraucher:innen in voller Sachkenntnis entscheiden können, ob sie eine Vertragserklärung abgeben. Außerdem muss ihnen ein Vergleich mit anderen Angeboten ermöglicht werden. Dies erfordere einen gewissen Zeitraum zwischen der Übersendung der Vertragszusammenfassung und der Abgabe der Vertragserklärung. Während eines Telefonats habe ein Verbraucher nicht wirklich die Möglichkeit, sich die Vertragszusammenfassung anzuschauen. Vodafone dürfe daher nicht dazu auffordern, den angebotenen Tarif zu bestellen, bevor das Telefonat überhaupt beendet ist.

Urteil mit Breitenwirkung

Die Klage geht zurück auf einen Hinweis der Marktbeobachtung Digitales des vzbv. Das Vorgehen, das Vodafone nun untersagt wurde, betrifft laut Berichten von Verbraucher:innen auch andere Telekommunikationsanbieter.

Urteil des LG München I vom 22.04.2024, Az. 4 HK O 11626/23 – nicht rechtskräftig (Berufung OLG München 6 U 1815/24e)

Datum der Urteilsverkündung: 22.04.2024
Aktenzeichen: 4 HK O 11626/2 - nicht rechtskräftig
Gericht: LG München

Download

Urteil des LG München I vom 22.04.2024, Az. 4 HK O 11626/23 – nicht rechtskräftig (Berufung OLG München 6 U 1815/24e)

Urteil des LG München I vom 22.04.2024, Az. 4 HK O 11626/23 – nicht rechtskräftig (Berufung OLG München 6 U 1815/24e)

Ansehen
PDF | 2.38 MB

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (410)
Dokumente (13)
Urteil des LG Berlin II vom 29.08.2024 | Az. 52 O 254/23 - nicht rechtskräftig

Urteil des LG Berlin II vom 29.08.2024 | Az. 52 O 254/23 - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 4.04 MB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 44/23

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 44/23

Ansehen
PDF | 119.56 KB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 40/23

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2024 | Az. XI ZR 40/23

Ansehen
PDF | 72.57 KB
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2024 | Az. I ZR 168/23

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2024 | Az. I ZR 168/23

Ansehen
PDF | 214.85 KB
Urteil OLG Köln zur Lufthansa-Klausel

Urteil OLG Köln zur Lufthansa-Klausel

OLG Köln gibt vzbv-Klage gegen die Deutsche Lufthansa AG statt

Ansehen
PDF | 7.83 MB
Urteile (1413)
Termine (6)
Videos & Grafiken (4)
So funktionieren Sammelklagen

So funktionieren Sammelklagen

Einfache Anmeldung, keine Prozesskostenrisiken und bei Erfolg gibt es Schadensersatz zurück - Sammelklagen der Verbraucherzentrale haben zahlreiche Vorteile für Verbraucher:innen. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren.

Video ansehen
Sammelklage gegen Vodafone

Sammelklage gegen Vodafone

Video ansehen
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Jana Brockfeld

Jana Brockfeld

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0