Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern für starke Verbraucherrechte, faire Märkte sowie unbedenkliche Produkte und Dienstleistungen ein. Dafür braucht es oft einen langen Atem. Unsere Erfolge zeigen jedoch, dass es sich lohnt hartnäckig zu bleiben und für die Interessen der Verbraucher:innen zu kämpfen. Denn guter Verbraucherschutz macht den Alltag der Menschen einfacher, sicherer, bezahlbarer und nachhaltiger.
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Alle Erfolge im Jahr 2023
Von Energiewende über Schutz auf Reisen zu digitaler Datensicherheit – verbraucherfreundliche Regelungen sind für alle Bereiche des täglichen Lebens wichtig. Der vzbv sorgt dafür, dass bei all diesen Themen die Interessen der Verbraucher:innen Gehör finden. Im vergangenen Jahr konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden. Die wichtigsten Erfolge nach Arbeitsfeldern.
- Der Artificial Intelligence Act stärkt die Verbraucherrechte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
- Der Cyber Resilience Act sorgt für mehr Sicherheit bei der Nutzung vernetzter Geräte.
- Die Datenmaut für Inhalteanbieter, durch die Verbraucher:innen draufgezahlt hätten, wurde abgewendet.
- Klimafreundliche Heizungen werden finanziell künftig besser gefördert.
- Die Bundesregierung hat die Vereinfachung von Anmeldung und Betrieb von Balkon-Solaranlagen auf den Weg gebracht.
- Für den Betrieb von Wärmepumpen, Wall-Boxen für E-Autos und Stromheimspeicher wurden verbraucherfreundliche, zeitvariable Netzentgelte eingeführt.
- Die EU-Ökodesign-Verordnung macht Produkte nachhaltiger.
- Die EU erleichtert den Widerruf durch Einführung eines Widerrufsbuttons.
- Verbraucher:innen sind künftig besser gegen fehlerhafte Produkte geschützt.
- Verbraucher:innen sind künftig beim Abschluss von Restschuldversicherungen besser geschützt.
- Der Verbraucherbeirat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll aufgewertet werden, wodurch die Interessen der Verbraucher:innen dort stärker berücksichtigt werden können.
- Verbraucher:innen können besser Konten vergleichen, weil die Zahlungskontenvergleichswebseite künftig von der BaFin geführt wird.
- Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wurde dauerhaft eingeführt.
- Der vzbv hat gemeinsam mit den Verbraucherzentralen geringere Krankenkassenbeiträge für Kleinselbstständige durchgesetzt.
- Die Zusammenführung des Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erleichtert Betroffenen die Beantragung.
- Der vzbv hat die Problematik der steigenden Lebensmittelpreise kontinuierlich auf die politische Agenda gesetzt.
- Gemeinsam mit einem Verbändebündnis hat der vzbv in der Bundespressekonferenz die Regulierung der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung gefordert.
- Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, die Kennzeichnung von Pflanzen und Lebensmitteln, die mithilfe neuer Gentechnik erzeugt wurden, beizubehalten.
- Das Deutschlandticket wurde dauerhaft eingeführt und ein Preisanstieg vorerst abgewendet.
- Die EU-Batterieverordnung sorgt für eine neue Verarbeitung von Batterieabfällen, Verbesserungen für Umwelt und menschliche Gesundheit sowie eine effizientere Nutzung von Ressourcen.
- Das Pkw-Label wird aussagekräftiger, was Verbraucher:innen bei der Kaufentscheidung hilft.
- Die Sammelklage wurde verbraucherfreundlich eingeführt.
- Die EU hat Greenwashing auf Produkten strenger reguliert.
- Der Widerruf bei Online-Geschäften wird EU-weit vereinfacht.
- vzbv stoppt per einstweiliger Verfügung überhöhte Gasabschläge des Energieversorgers eprimo.
- Erfolg auch in zweiter Instanz gegen die Deutsche Post: Digitale Briefmarken dürfen nicht nur 14 Tage gültig sein.
- Tesla darf nach einer Unterlassungserklärung nicht mehr uneingeschränkt für den Wächter-Modus werben, mit dem Dritte ohne ihr Wissen per Kamera überwacht werden.
- Die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln dürfen nicht verdeckt werden.
- Das zum OTTO-Konzern gehörende Unternehmen EOS Investment darf die Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros Verbraucher:innen nicht in Rechnung stellen.
- Der insolvente Energieversorger BEV muss den Neukundenbonus in voller Höhe gewähren.
- Die Dating-Plattform Parship durfte Verträge, bei denen eine Erstlaufzeit von bis zu einem Jahr vereinbart war, nicht automatisch um ein Jahr verlängern.
- Bei der Veranstaltung „Leben lernen auf dem Lehrplan“ diskutierte der vzbv mit Politik, Wissenschaft und Bildung über Maßnahmen, mit denen Verbraucherbildung flächendeckend in die Schulen kommt.
- Die Verbraucherschutzministerkonferenz spricht sich für eine Stärkung der schulischen Verbraucherbildung sowie eine weitere Förderung von Auszeichnung und Netzwerk Verbraucherschule aus.
- Im Materialkompass wurden 120 neue Gutachten zur Qualität von Schulmaterialien veröffentlicht.
So arbeitet der Verbraucherzentrale Bundesverband
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