Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für die Rechte der Verbraucher:innen auch vor Gericht ein. Mit Abmahnungen und Klagen geht der vzbv gegen Anbieter von Produkten und Dienstleistungen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Über 750 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Quelle: Dominik Butzmann / vzbv
Ramona Pop
Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Wir setzen Verbraucherrechte konsequent auch vor Gericht durch. Dabei gehen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Anbieter vor, die sich nicht an geltendes Recht halten. Mit Abmahnungen und Unterlassungen erreichen wir, dass Anbieter nicht-verbraucherfreundliche Vertragsklauseln ändern und Abzocke beenden. Kollektive Klagerechte wie die Musterfeststellungsklage und die neue Sammelklage ermöglichen es, betroffenen Verbraucher:innen zu ihrem Recht und auch zu Entschädigung kommen zu lassen.
So setzt der vzbv Verbraucherrecht durch
Als klagebefugter Verband leitet der vzbv jährlich rund 300 Verfahren gegen Anbieter ein, die aus Sicht des vzbv gegen Verbraucherrecht verstoßen. Grundlage für Abmahnungen und Klagen sind Fälle, die direkt an die Verbraucherzentralen oder den vzbv gemeldet werden, in Beratungsgesprächen oder bei Untersuchungen herausstechen oder im Rahmen der Marktbeobachtung auffällig werden. Der vzbv prüft dann, ob es ob es sich um rechtliche Verstöße handelt und welche juristischen Schritte passend sind. Daran arbeiten zwei Teams im Verband: Team Rechtsdurchsetzung und Team Sammelklagen.
Welche Rolle spielt die Rechtsdurchsetzung in der Arbeit des vzbv?
Videointerview mit Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv
Die Deutsche Post muss ihre digitalen Briefmarken länger gelten lassen, Landgericht erklärt Preisanpassungsklausel von DAZN für unwirksam, Kund:innen des Energieversorgers BEV können ihren versprochenen Neukundenbonus erhalten: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Jahr 2023 zahlreiche Erfolge für Verbraucher:innen vor Gericht erzielt.
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Sammelklagen
Ob Dieselskandal, unrechtmäßig erhobene Bankentgelte oder überhöhte Strompreise: Immer wieder werden Verbraucher:innen Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken. Häufig scheuen sie dann den Gang vor Gericht – vor allem, wenn es um kleinere Beträge geht. Für diesen Fall gibt es seit 10. Oktober 2023 die neue Sammelklage.
Verbände wie der vzbv klagen stellvertretend für die Verbraucher:innen. Diese können sich in ein Klageregister eintragen. Der Verband übernimmt die Kosten für das Verfahren. Ein Urteil gilt dann automatisch für alle angemeldeten Menschen und sie erhalten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch einen Sachwalter direkt, also ohne selbst noch mal klagen zu müssen, eine Entschädigung.
Der Begriff der Sammelklage ist nicht gesetzlich definiert und wird in der Öffentlichkeit unterschiedlich verwendet. Der vzbv nutzt Sammelklage als Oberbegriff: für die Musterfeststellungsklage, mit der die Voraussetzungen für Ansprüche festgestellt werden und auch für die Abhilfeklage, mit der der vzbv direkt Schadensersatzleistungen einklagen kann. Beide Klageformen sind Varianten der Sammelklage.
Urteil vom 05.02.2025 | 3 UKl 11/24 e - nicht rechtskräftig | Oberlandesgericht Bamberg
Das Oberlandesgericht Bamberg hat dem Ticketanbieter Eventim untersagt, Käufern auf manipulative und irreführende Weise eine Ticket-versicherung anzubieten. Damit gab das Gericht einer Klage des Ver-braucherzentrale Bundesverbands teilweise statt.
Urteil vom 27.03.2025 | I ZR 186/17 | Bundesgerichtshof
Meta hat in seinem App-Center für kostenlose Spiele gegen Datenschutzrecht verstoßen. Das hat der Bundesgerichtshof am 27. März 2025 abschließend festgestellt. Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bei der es aus auch um die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen ging.
Urteil vom 16.10.2024 | 14-25 (100) | Landgericht Berlin
Das Landgericht Berlin hat der voxenergie GmbH untersagt, Kund:innen dazu aufzufordern, einen gerade erst abgeschlossenen Mobilfunkvertrag um weitere 24 Monate zu verlängern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte kritisiert, dass durch die Verlängerung die gesetzlich zulässige Vertragsbindung von höchstens 24 Monaten überschritten werde.
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Quelle: Ill.: vzbv unter Verwendung von Anna - AdobeStock
Urteil vom 21.03.2025 | MK 1/22 EnWG - nicht rechtskräftig | Kammergericht Berlin
Das Kammergericht Berlin hat ein monatelanges Zweiklassensystem bei den Gaspreisen des Berliner Versorgers GASAG für unzulässig erklärt. Das Urteil vom 21. März 2025 ist ein Erfolg für die Musterfeststellungsklage des vzbv, der sich mehr als 500 Verbraucher:innen angeschlossen hatten (Stand: 19. März 2025).
Urteil vom 28.01.2025 | 52 O 98/24 - nicht rechtskräftig | Landgericht Berlin
Unzulässige Entgelte beim bargeldlosen Bezahlen: Das Landgericht Berlin hat dem Veranstalter des Lollapalooza-Musikfestivals untersagt, für das Aufladen von Bezahlchips mit EC- oder Kreditkarte eine Gebühr von 1,50 Euro zu verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil vom 05.02.2025 | 3 UKl 11/24 e - nicht rechtskräftig | Oberlandesgericht Bamberg
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Urteil vom 27.03.2025 | I ZR 186/17 | Bundesgerichtshof
Meta hat in seinem App-Center für kostenlose Spiele gegen Datenschutzrecht verstoßen. Das hat der Bundesgerichtshof am 27. März 2025 abschließend festgestellt. Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bei der es aus auch um die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen ging.
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Das Landgericht Berlin hat der voxenergie GmbH untersagt, Kund:innen dazu aufzufordern, einen gerade erst abgeschlossenen Mobilfunkvertrag um weitere 24 Monate zu verlängern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte kritisiert, dass durch die Verlängerung die gesetzlich zulässige Vertragsbindung von höchstens 24 Monaten überschritten werde.
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Das Kammergericht Berlin hat ein monatelanges Zweiklassensystem bei den Gaspreisen des Berliner Versorgers GASAG für unzulässig erklärt. Das Urteil vom 21. März 2025 ist ein Erfolg für die Musterfeststellungsklage des vzbv, der sich mehr als 500 Verbraucher:innen angeschlossen hatten (Stand: 19. März 2025).
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Unzulässige Entgelte beim bargeldlosen Bezahlen: Das Landgericht Berlin hat dem Veranstalter des Lollapalooza-Musikfestivals untersagt, für das Aufladen von Bezahlchips mit EC- oder Kreditkarte eine Gebühr von 1,50 Euro zu verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Videos & Grafiken (4)
So funktionieren Sammelklagen
Einfache Anmeldung, keine Prozesskostenrisiken und bei Erfolg gibt es Schadensersatz zurück - Sammelklagen der Verbraucherzentrale haben zahlreiche Vorteile für Verbraucher:innen. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren.
Am 09. Juli entscheidet der BGH voraussichtlich über die Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Saalesparkasse. Nach dem BGH-Termin werden die Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem gemeinsamen Online-Pressegespräch den aktuellen Stand für Medienvertreter:innen einordnen.
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Quelle: vzbv unter Verwendung von Avantgarde - fotolia.com
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG haben heute im Rahmen der Musterfeststellungsklage einen Vergleich geschlossen mit dem Ziel, geschädigte Dieselkäufer schnell zu entschädigen. Über den Vergleich informiert der vzbv auf einer Pressekonferenz.
vzbv-Vorstand Klaus Müller wird heute eine kurzes Presse-Statement (5 – 10 Minuten) zu den Vergleichsverhandlungen zwischen dem vzbv und VW abgeben. Ton- und Kameraaufnahmen sind möglich.
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Der vzbv hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. In dem Pressegespräch informiert der vzbv über den Ablauf der Verhandlung und wie es für Betroffene der Dieselmanipulation weitergehen wird. Bislang gibt es rund 430.000 Anmeldungen zur Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz.
Die Bundespressekonferenz lädt ein zur Pressekonferenz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Thema: „Software-Manipulation: Musterfeststellungsklage des vzbv in Kooperation mit dem ADAC“.