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Datum: 12.08.2024

vzbv klagt gegen service-rundfunkbeitrag.de

Verbraucher:innen können Widerruf gegen Gebührenzahlung bei dem Webseitenbetreiber einlegen und Geld zurückerhalten

  • Anbieter macht nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt
  • Nach zwei Abmahnungen erhebt der vzbv Unterlassungsklage vor dem OLG Koblenz
  • vzbv prüft Sammelklage und sucht Betroffene
Zwei Frauen sitzen auf einem Sofa; die eine Frau hat einen Laptop auf dem Schoß, die andere hat ein Tablet in der Hand.

Quelle: iStock.com/Anchiy

Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen die Firma erhoben. Beim offiziellen Beitragsservice sind diese Vorgänge kostenlos. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des vzbv nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist. Verbraucher:innen können den Widerruf erklären und ihr Geld zurück erhalten.

„Sucht man im Internet nach ‚Rundfunkbeitrag anmelden‘ wurden bis vor Kurzem auf der Ergebnisseite von Google ganz oben Anzeigen von ‚service-rundfunkbeitrag.de‘ angezeigt. Dort gibt es Formulare, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können. Dass der Anbieter dafür 29,99 Euro verlangt, ist nicht klar genug erkennbar“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. „Wer Geld bereits bezahlt hat, sollte das zurückverlangen. Verbraucher:innen müssen dazu den Widerruf erklären. Dafür können sie den Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen.“

Anbieter gab keine Unterlassungserklärung ab

Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatten die SSS-Software Special Service GmbH bereits abgemahnt. Da der Anbieter keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat der vzbv nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz erhoben. Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.

Umfrage und Musterbrief der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen bieten einen Musterbrief an, den Verbraucher:innen bereits jetzt nutzen können, um Widerruf einzulegen und das an „service-rundfunkbeitrag.de“ gezahlte Geld zurückzuerhalten. Das Unternehmen hat auf Druck des vzbv angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, zu akzeptieren.

Betroffene können ihre Erfahrungen mit der Webseite „service-rundfunkbeitrag.de” außerdem hier in einer Umfrage schildern. Besonders wichtig: Zahlt der Anbieter tatsächlich Geld zurück? Der vzbv nutzt die Informationen, um eine Sammelklage gegen den Anbieter zu prüfen. Diese hätte den Vorteil, dass teilnehmende Verbraucher:innen bei Erfolg der Klage direkt eine Zahlung erhalten können. Betroffene und Interessierte können sich für den News-Alert anmelden, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Für Verbraucher:innen ist es wichtig zu wissen, dass der Service bei ARD, ZDF und Deutschlandradio etwa für Ummeldungen und andere Datenänderungen kostenlos ist.

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Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage

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Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage Quelle: Quelle: vzbv mit Grafiken von Flaticon.com - Monkik, prettycons, Smashicons, Freepik

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Infografik: Vergleichsergebnis vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

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