Datum: 03.12.2024

vzbv klagt gegen Deutsche Kosmetikwerke AG

Statement von Susanne Einsiedler, Referentin Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv

Susanne Einsiedler, Referentin Team Rechtsdurchsetzung im vzbv

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Deutsche Kosmetikwerke AG verklagt. Aus Sicht des vzbv wirbt das Unternehmen für Sonnenschutzprodukte unzulässig mit der Formulierung „Zuverlässiger Sonnenschutz kombiniert mit natürlicher Kosmetik“ und „Natürliche Pflege ohne Kompromisse“, wenn das Produkt auch synthetische Inhaltsstoffe enthält. Zudem moniert der vzbv eine irreführende Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ für Sonnenschutzprodukte der Marke Newkee. Die Klage wurde beim Landgericht Marburg ( Az. 1 O 243/24) eingereicht.

Susanne Einsiedler, Referentin Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, kommentiert:

„Verbraucher:innen dürfen beim Einkaufen nicht in die Irre geführt werden. Wer ,natürliche Kosmetik' verspricht, muss nach unserer Auffassung beim Produkt auch auf chemisch synthetisierte Inhaltsstoffe verzichten. Das Unternehmen hat außerdem aus Sicht des vzbv nicht ausreichend erläutert, warum bestimmte Produkte als ‚klimaneutral‘ beworben werden. Verbraucher:innen können dem mehrdeutigen Begriff nicht entnehmen, durch welche Maßnahmen die beworbene Kompensation von CO2 erreicht wird."

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