Temu (Whaleco Technology Limited) hat eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gezahlt. Zuvor fiel dem vzbv bei einer Überprüfung auf, dass sich Temu nicht an die im Mai 2024 abgegebene Unterlassungserklärung gehalten hatte: Auf einem geprüften Produkt, ein Tablet für Kinder, fehlte die dafür vorgeschriebene CE-Kennzeichnung. Somit wurde gegen die zuvor abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik, kommentiert:
„Verbraucher:innen dürfen keine Produkte angeboten werden, die gesetzliche Sicherheitsvorgaben unterlaufen. Das Ergebnis unserer Überprüfung zeigt: Es ist weiterhin wichtig, bei Temu genau hinzuschauen. Der Online-Marktplatz muss jetzt beweisen, wie ernst er seine Zusagen aus der Unterlassungserklärung nimmt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird genau hinschauen, ob sich der Anbieter an seine Unterlassungserklärung hält.“
Hintergrund
Nach einer vzbv-Abmahnung hat Temu im vergangenen Mai eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin sicherte der Anbieter dem vzbv unter anderem zu, sicherzustellen, dass auf dem Online-Marktplatz angebotene Produkte den gesetzlichen Vorgaben zur CE-Kennzeichnung entsprechen. Für den Fall eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung vereinbarten der vzbv und Temu eine Vertragsstrafe.
Mit der jetzt verhängten Vertragsstrafe ist Temu wegen des Verstoßes gegen die CE-Kennzeichnungspflicht vom vzbv ein zweites Mal abgemahnt worden. Das Unternehmen hat daraufhin erneut eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, im Falle eines weiteren Verstoßes eine erhöhte Vertragsstrafe von 10.000 Euro zu zahlen. Weitere Informationen zum Verfahren des vzbv gegen Temu gibt es hier auf vzbv.de.