Der Bundestag hat einen besseren Schutz von Verbrauchern am Grauen Kapitalmarkt beschlossen. Gleichzeitig soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde gestärkt werden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können diese Reformen aber nicht über die insgesamt unzureichende Bilanz der Bundesregierung beim Verbraucherschutz am Finanzmarkt hinwegtäuschen. So sind die Einführung einer Vergleichswebsite für Girokonten und die im Koalitionsvertrag vereinbarte BaFin-Aufsicht über Anlagevermittler weiterhin offen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Die Bundesregierung hat auf den letzten Metern der Legislaturperiode den Verbraucherschutz am Finanzmarkt doch noch ein Stück vorangebracht. Die bessere Regulierung des Grauen Kapitalmarkts und eine schlagkräftigere BaFin sind wichtige Signale für Verbraucher. Trotzdem: Die bisherige Bilanz der Regierung beim Verbraucherschutz am Finanzmarkt ist unzureichend. Verantwortlich dafür ist vor allem die Blockade bei der EU-rechtlich vorgegebenen Vergleichswebsite für Girokonten und der im Koalitionsvertrag vereinbarten BaFin-Aufsicht über Anlagevermittler. Umso wichtiger war das Engagement und die Beharrlichkeit, die den Verbraucherschutz beim Grauen Kapitalmarkt und die BaFin-Stärkung koalitionsintern durchgesetzt hat.