- OLG Naumburg legt konkret fest, wie die Saalesparkasse Zinsen bei Prämiensparverträgen hätte berechnen müssen.
- Signalwirkung: Das Urteil ist die erste Festlegung dieser Art in einem Massenverfahren.
- Nach vzbv-Berechnungen sind mehrere tausend Euro Erstattung möglich.
Im Zinsstreit um Prämiensparverträge hat das Oberlandesgericht Naumburg am 8. Februar 2023 ein Urteil gesprochen. Darin hat das Gericht der Saalesparkasse konkret vorgeschrieben, wie sie die Zinsen hätte berechnen müssen. Betroffene Sparer:innen können mit hohen Nachzahlungen rechnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Juli 2020 eine Musterfeststellungsklage eingereicht, der sich über 800 Verbraucher:innen angeschlossen hatten.
„Nachdem die Saalesparkasse jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt hat, können betroffene Sparerinnen und Sparer jetzt aufatmen. Die Richter des Oberlandesgerichts in Naumburg haben der Sparkasse genau vorgeschrieben, wie die Zinsen nachberechnet werden müssen”, sagt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher können teilweise Nachzahlungen von mehreren tausend Euro erwarten.”
Die in Halle ansässige Saalesparkasse bot in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an. Viele Menschen aus Sachsen-Anhalt haben dort zehntausende Euro einbezahlt, häufig als Altersvorsorge. Nach Auffassung des vzbv hat die Sparkasse den Sparer:innen dabei zu wenig Zinsen gezahlt.
Das Oberlandesgericht Naumburg hat nun festgelegt, wie die Sparkasse die Zinsen richtigerweise hätte berechnen müssen. Dies ist zum ersten Mal in einem Massenverfahren geschehen und dürfte Signalwirkung für andere laufende Musterfeststellungsklagen haben.
Das Ergebnis bleibt hinter den Forderungen des vzbv zurück. Trotzdem können Betroffene mit Nachzahlungen rechnen, die vierstellige Beträge erreichen können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Saalesparkasse als auch der vzbv können in Revision gehen. Das prüft der vzbv, sobald die Urteilsbegründung vorliegt. Eine Beteiligung an der Klage ist nicht mehr möglich. Beim Bundesamt für Justiz registrierte Betroffene brauchen derzeit nicht aktiv zu werden. Der vzbv informiert auf www.sammelklagen.de/saalesparkasse über den Fortgang des Verfahrens.