Datum: 01.07.2020

Neue Musterfeststellungsklage: vzbv klagt gegen die Saalesparkasse

Zinsen in Prämiensparverträgen falsch berechnet

Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse; Quelle: vzbv unter Verwendung von nnudoo - AdobeStock.com

Quelle: vzbv unter Verwendung von nnudoo - AdobeStock.com

  • Saalesparkasse hat Verbrauchern nach Ansicht des Verbandes viele Jahre lang zu wenig Zinsen gezahlt.
  • Die Ansprüche belaufen sich durchschnittlich auf rund 4.800 Euro.
  • Betroffene Verbraucher können sich demnächst kostenlos in das Klageregister eintragen.

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse bot Verbraucherinnen und Verbrauchern viele Jahre lang Prämiensparverträge an. Die dabei anfallenden Zinsen wurden nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aber falsch berechnet. Sparern entstand so ein Schaden in Millionenhöhe. Deshalb hat der vzbv heute eine Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse eingereicht.

„Die Saalesparkasse sollte ihren Kundinnen und Kunden endlich die ihnen zustehenden Zinsen gewähren“, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. „Mit der Musterfeststellungsklage können sich betroffene Verbraucher nun gegen diese Geschäftspraktik der Sparkasse zur Wehr setzen.“

Durchschnittlich Rund 4.800 Euro vorenthaltene Zinsen

In den Verträgen verwendete die Sparkasse Klauseln, die es ihr gestatten sollten, die Anpassung der Zinsen nach ihrem alleinigen Belieben vorzunehmen. Die Rechtsprechung hatte bereits vor Jahren festgestellt, dass derartige Klauseln unwirksam sind.

In solchen Fällen gibt es klare Vorgaben der Rechtsprechung, wie die Zinsen ersatzweise zu berechnen sind. Diese hat die Sparkasse nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und des vzbv ebenfalls missachtet und den Verbrauchern somit erhebliche Zinsbeträge vorenthalten. In den nachgerechneten Fällen ergab sich eine durchschnittliche Differenz in Höhe von 4.789 Euro.

Nun soll das Oberlandesgericht Naumburg der Sparkasse verbindlich vorschreiben, wie die Zinsen zu berechnen sind. 

Klageregister öffnet demnächst

Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht muss die Klageschrift zunächst prüfen. Voraussichtlich Ende Juli wird die Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) öffentlich bekannt gemacht. Erst dann können sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit kostenlos der Klage anschließen. Der vzbv wird über die Eröffnung des Klageregisters informieren.

Alle Informationen zur Klage finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/saalesparkasse. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren. Außerdem kann dort mittels eines Klage-Checks ermittelt werden, ob ein Fall zur Klage passt.

Kunden der Saalesparkasse berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt persönlich in jeder Beratungsstelle oder telefonisch über einen Rückrufservice. Eine Terminvereinbarung ist möglich über das Servicetelefon (0345) 29 27 800 oder über die Online-Terminbuchung. Beschwerden zu diesen und anderen Themen können Verbraucher zudem über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.

 

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