- Hunderte Verbraucher:innen haben sehr gute Chancen auf Zinsnachzahlungen.
- Einzelfragen zur konkreten Berechnung werden noch geklärt.
- Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Gute Nachrichten für Sparkassenkund:innen aus der Region Halle: Das Oberlandesgericht Naumburg hat heute in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass die Saalesparkasse Zinsen aus Prämiensparverträgen falsch berechnet hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte im vergangenem Jahr eine Musterfeststellungsklage ein. An dieser haben sich bis gestern mehr als 800 Verbraucher:innen beteiligt, die auf eine Nachzahlung hoffen können.
„Die Aussagen des Gerichts sind aus Verbrauchersicht ein wichtiger Etappensieg“, so Henning Fischer, Referent beim vzbv. „Die Verbraucher:innen sind den ihnen zustehenden Zinsnachzahlungen nun einen großen Schritt näher gekommen.“
Die in Halle ansässige Sparkasse sowie ihre Vorgängerinnen bot in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an, die eine unwirksame Vertragsklausel zur Zinsanpassung enthielten. Ersatzweise legte sie später in Eigenregie Kriterien fest, nach denen sie die Zinsanpassung vornahm. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind diese falsch.
Dem folgte das Oberlandesgericht Naumburg heute in der mündlichen Verhandlung. Im Wesentlichen inhaltsgleich hatte sich zuletzt der Bundesgerichtshof im Urteil gegen die Sparkasse Leipzig geäußert. Auch die Saalesparkasse muss die Zinsen daher neu berechnen.
Das Oberlandesgericht Naumburg verkündet heute noch kein Urteil. Zunächst beauftragt es einen Sachverständigen. Dieser soll die noch offenen Fragen zur Zinsberechnung klären. Mit einem Urteil ist nicht vor dem Jahr 2022 zu rechnen.
Eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich. Die Möglichkeit zur Abmeldung besteht bis zum Ende des heutigen Tages.
Verbraucherzentralen helfen weiter
Verbraucher:innen, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwerden können sie über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.