- Immer wieder gibt es Probleme mit Anbietern ambulanter Pflegeleistungen, etwa wegen kurzfristiger Kündigungen oder Entgelterhöhungen.
- vzbv veröffentlicht Forderungspapier und Rechtsgutachten mit konkreten Vorschlägen für neue gesetzliche Regelungen.
- vzbv fordert faire Verbraucherverträge, mehr Transparenz, unabhängige Beratungsangebote und eine Stärkung der Aufsichtsbehörden.
Verbraucher:innen, die auf professionelle ambulante Pflegedienstleister angewiesen sind, sind nicht ausreichend geschützt. Es gibt derzeit keine fairen gesetzlichen Regelungen für Verträge zwischen Pflege- und Betreuungsdiensten und Pflegebedürftigen. Ein vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichtes Rechtsgutachten liefert dafür konkrete Vorschläge.
„Die meisten Pflegebedürftigen wollen zu Hause gepflegt und versorgt werden. Da Angehörige das in vielen Fällen nicht leisten können, sind Pflegebedürftige häufig auch auf professionelle Hilfe angewiesen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind oft komplex und für Pflegende wie Angehörige schwer zu durchschauen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen solcher Verträge sind häufig nicht besonders verbraucherfreundlich. Aus der Beratung in den Verbraucherzentralen wissen wir: Da werden Pflegeleistungen einfach verändert, Preise kurzfristig erhöht oder im schlimmsten Fall wird kurzfristig der Pflegevertrag gekündigt. Das kann und darf so nicht bleiben. Hier geht es schließlich oftmals um eine lebensnotwendige Versorgung.“
Der vzbv fordert mehr Verbraucherschutz in den Verträgen zwischen Pflegebedürftigen und ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten. Dazu gehören verständliche und detaillierte Informationen zu geplanten Leistungen und Kosten sowie Regelungen zu nachträglichen Vertragsanpassungen und Entgelterhöhungen. Anbieterseitige Kündigungen sollten nur in engen Ausnahmefällen mit einer Frist von drei Monaten und entsprechender Begründungspflicht möglich sein.
Zudem sollten Pflegedienste künftig verpflichtet werden, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen und darauf in ihren Verträgen hinweisen. Pflegebedürftigkeit, Alter und Behinderungen führen oftmals dazu, dass Betroffene nicht in der Lage sind, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustrengen. Eine außergerichtliche Streitbeilegung kann ein alternatives und niedrigschwelliges Mittel zur Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen sein.
Auch müssen unabhängige, niedrigschwellige Beratungsangebote zum Pflegerecht und Pflegevertragsrecht ausgebaut werden, damit Betroffene ihre Rechte kennen und auch effektiv durchsetzen können. Ergänzend ist es zwingend notwendig, dass die Länderaufsichten mehr Verantwortung für den ambulanten Bereich übernehmen.
Konkrete Vorschläge zeigt ein Rechtsgutachten des Zentrums für Sozialforschung in Halle, das von dem Sozial- und Arbeitsrechtsexperten Prof. Wolfhard Kohte und Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl im Auftrag des vzbv erstellt wurde. „Im stationären Bereich gibt es solche Regelungen schon seit über zehn Jahren. Es ist an der Zeit, das bei der ambulanten Pflege nachzuholen“, so Pop. „Um Unternehmen möglichst auf Augenhöhe begegnen zu können und durchsetzbare, einklagbare Rechte zu erhalten, brauchen Pflegebedürftige faire Verbraucherverträge.“