- Bundesamt für Justiz hat kostenfreies Anmeldeformular freigeschaltet.
- Klage-Check zeigt Verbraucher:innen, ob ihr Fall zur Klage passt.
- Beteiligung der Betroffenen entscheidend für das weitere Verfahren.
Prämiensparer:innen in Brandenburg können sich ab sofort kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland anschließen. Die Klage hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Ende des Jahres 2021 eingereicht. Es geht um die Frage, ob die Sparkasse Zinsen an Kund:innen mit Prämiensparverträgen nachzahlen muss.
„Kundinnen und Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland haben aus Sicht des vzbv Anspruch auf Zinsnachzahlungen von bis zu mehreren tausend Euro,“ sagt Patrick Langer, Referent beim vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihren Fall so schnell wie möglich mit dem Klage-Check prüfen. Nach der Prüfung erhalten sie direkt Informationen und Tipps zur Anmeldung an der Musterfeststellungsklage.“
Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat langlaufende Sparverträge mit der Bezeichnung „S-Prämiensparen“ gekündigt. Bereits im Jahr 2018 erhielt die Verbraucherzentrale Brandenburg auffällig viele Beschwerden gegen sie. Bei genauen Hinsehen fiel der Verbraucherzentrale auf, dass die Sparkasse Märkisch-Oderland ihren Kund:innen teils mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hatte.
In den nächsten zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Verbraucher:innen im Klageregister anmelden, damit das Verfahren weitergeht. Bei einem positiven Ausgang des Verfahrens sorgt die Klage dafür, dass Angemeldete sich gegenüber der Sparkasse auf das Urteil des Gerichts beziehen und eine Zinsnachzahlung nach den getroffenen Feststellungen fordern können. Außerdem schützt der Eintrag die Verbraucher:innen vor der Verjährung dieser Ansprüche. Die Teilnahme am Verfahren ist kostenlos.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Verbraucher:innen auf der Internetseite des vzbv zur Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland. Über Neuigkeiten zum Verfahren informiert der vzbv mit einem News-Alert.
Weitere Informationen
vzbv fordert Reform der Musterfeststellungsklage
Künftig werden Verbraucherverbände auch direkt auf Rückzahlung klagen können. Das ist mit der Musterfeststellungsklage noch nicht möglich. Grundlage ist die neue EU-Verbandsklagenrichtlinie, die alle EU-Staaten bis zum 25.12.2022 umsetzen müssen. Der vzbv fordert weitreichende Reformen, um das Verfahren für Verbraucher:innen und klagende Verbände deutlich zu vereinfachen.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Themenseite zur EU-Verbandsklage.