- Die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal haben die Zinsen ihrer Kund:innen jahrelang falsch berechnet.
- Musterfeststellungsklagen sollen Verjährung der Ansprüche verhindern.
- Betroffene können mit tausenden von Euro Nachzahlungen rechnen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat drei Musterfeststellungsklagen wegen fehlerhafter Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen eingereicht: gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht und gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz sowie die Kreissparkasse Stendal vor dem Oberlandesgericht Naumburg. Die rechtzeitige Klagerhebung sichert die Ansprüche ab, die ansonsten zu verjähren drohen. Bei Nachberechnungen von Zinsen können aus Sicht des vzbv Betroffene häufig mit Nachzahlungen im vierstelligen Bereich auf ihre Guthaben rechnen.
„Wenn’s um Geld geht – Sparkasse. Diesen Slogan setzten die Sparkassen nicht immer im Sinne der Verbraucher:innen um. So haben die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal ihren Kundinnen über viele Jahre zu wenig Zinsen gutgeschrieben,“ sagt Patrick Langer, Referent beim vzbv. „Als Verbraucherschützer wollen wir dafür sorgen, dass sich jahrzehntelanges Sparen für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher auszahlt und sie die Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.“
Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig vom 06.10.2021 geklärt, dass die Sparkasse die Zinsen in den Verträgen falsch angepasst hatte. Einige Fragen bleiben weiter offen, etwa wie die Zinsen konkret neu zu berechnen sind. Für Betroffene kann das einige tausend Euro mehr bedeuten.
Die betroffenen Kund:innen der Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal können nicht warten, bis die offenen Fragen endgültig geklärt sind. Teilweise droht zum Ende des Jahres 2021 die Verjährung, die nur durch die Musterfeststellungsklagen hemmen können.
Die drei Verfahren des vzbv gegen die Sparkassen laufen unabhängig voneinander, da es sich um verschiedene Beklagte mit unterschiedlichem Sitz handelt.
Die Oberlandesgerichte entscheiden im nächsten Schritt über die Eröffnung der jeweiligen Klageregister. Das Bundesamt für Justiz eröffnet dann die Klageregister. Erst danach ist die Anmeldung und Teilnahme an den Klagen für Verbraucher:innen möglich.
Neben den drei neuen Klagen laufen aktuell zwölf weitere Musterfeststellungsklagen zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen. Diese führen der vzbv, die Verbraucherzentrale Brandenburg und die Verbraucherzentrale Sachsen.
Weitere Informationen sowiezu den Möglichkeiten zur Teilnahme an den Klagen finden Verbraucher:innen auf den Webseiten der Musterfeststellungsklagen: www.sammelklagen.de/praemiensparen
In den drei Klagen gegen die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld Südharz und Stendal vertritt die Kanzlei Baum Reiter & Collegen aus Düsseldorf den vzbv.