- Ausbau der Solarenergie ist für Umwelt und Verbraucher:innen eine große Chance.
- Vor einer Solarpflicht muss Politik aber Hürden abbauen und mehr investieren.
- Nötig sind höhere EEG-Vergütungssätze, mehr Fachkräfte und die Gleichstellung von Mieterstrom mit Eigenstrom.
Vor einer Solarpflicht für private Haushalte muss die Bundesregierung Photovoltaikanlagen auf Dächern attraktiver für Verbraucher:innen machen. Das ist das Fazit eines aktuellen Positionspapieres des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach sind höhere EEG-Vergütungssätze, bessere Förderprogramme und Ausbildungsbedingungen für Fachkräfte und eine Besserstellung von Mieterstrom nötig. Einige Bundesländer haben bereits eigene Regelungen beschlossen. Laut Koalitionsvertrag soll die Nutzung der Solarenergie bei privaten Neubauten „zur Regel“ werden.
„Bevor die Bundesregierung Verbraucher:innen dazu verpflichtet, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren, muss sie Sonnenstrom erst mal finanziell und vom Verwaltungsaufwand attraktiver machen. Wenn die Bundesregierung Verbraucher:innen nicht als Betroffene, sondern als Beteiligte begreift und sie einbindet, kann auch die Energiewende besser unterstützt werden“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter für Energie und Bauen im vzbv.
In den letzten Monaten haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von PV-Dachanlagen für Verbraucher:innen immer weiter verschlechtert. Daher ist es dringend notwendig die EEG-Fördersätze für PV-Dachanlagen zu erhöhen und den Ausbaupfad für Photovoltaik an die aktuellen Ausbauziele anzupassen, damit Vebraucher:innen Photovoltaikanlagen wirtschaftlich betreiben können. Zudem braucht es Förderprogramme und bessere Bedingungen für die Ausbildung von Fachkräften, um langfristig eine flächendeckende Installation von Photovoltaik-Anlagen zu ermöglichen.
Um Verbraucher:innen stärker an der Energiewende zu beteiligen braucht es flächendeckende Mieterstrom- und Quartiersprojekte. Um diese Projekte attraktiver zu machen müssen die Renditen von Mieterstrom und Eigenversorgung aus den betroffenen Anlagen angeglichen werden. Zudem braucht es eine Bagatellgrenze zur Begrenzung des administrativen Aufwands für Hauseigentümer:innen von kleinen Mehrfamilienhäusern, damit dort die Umsetzung von Mieterstromprojekten attraktiver wird.