Datum: 24.04.2024

Sammelklage gegen Vodafone: Anmeldung jetzt möglich

Verbraucher:innen können sich ab jetzt kostenlos der Klage anschließen

  • Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus vzbv-Sicht ohne Grundlage
  • Mit dem Klage-Check des vzbv können Verbraucher:innen prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können
  • Ist die Sammelklage erfolgreich, können die angemeldeten Verbraucher:innen direkt Geld zurückerhalten
Symbolbild: Internet-Router

Quelle: cunaplus - Adobe Stock

Fünf Euro mehr pro Monat: Vodafone-Kund:innen müssen seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 für ihre Internet- und Telefonanschlüsse mehr bezahlen. Der Anbieter hat die Preise während der Vertragslaufzeit einseitig angepasst. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) fehlt jedoch eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb reichte der vzbv beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein. Ab sofort können sich Betroffene der Klage anschließen. Dazu müssen sie sich im Klageregister eintragen.

„Wegen fünf Euro Mehrkosten im Monat scheuen vielen Menschen wohl den Gang vor Gericht. Mit der vom Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichten Sammelklage können Verbraucher:innen unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen. Wer von den Preiserhöhungen betroffen ist, sollte sich jetzt ins Klageregister eintragen. Wenn das Verfahren erfolgreich ist, können Verbraucher:innen direkt Geld zurückbekommen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Bei der Vodafone-Sammelklage mitmachen

Der Klage kostenlos anschließen können sich Vodafone-Kund:innen, die Internet und/oder Telefon aus der Wand bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind nicht Teil der Klage.

Verbraucher:innen machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/vodafone. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert.

Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur Vodafone-Sammelklage anmelden.

Die neue Sammelklage

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

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Eine für alle - Musterfeststellungsklage einführen | Stellungnahme des vzbv | September 2017

Eine für alle - Musterfeststellungsklage einführen | Stellungnahme des vzbv | September 2017

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Musterfeststellungsklage | September 2017

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„Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“ | Rede von Klaus Müller | Oktober 2018

„Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“ | Rede von Klaus Müller | Oktober 2018

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Sammelklage gegen Vodafone

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Infografik: So funktionieren Sammeklagen

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Infografik: So funktionieren Sammelklagen

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Infografik: Checkliste Vergleich vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

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Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage

Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage

Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage Quelle: Quelle: vzbv mit Grafiken von Flaticon.com - Monkik, prettycons, Smashicons, Freepik

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Infografik: Vergleichsergebnis vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Infografik: Vergleichsergebnis vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

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