Datum: 07.02.2025

Sammelklage gegen DAZN: Anmeldung jetzt möglich

Verbraucher:innen können sich ab jetzt kostenlos der Klage des vzbv anschließen

  • vzbv hat Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Grund sind einseitige Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022
  • Mit einem Klage-Check können Verbraucher:innen prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können
  • Ist die Sammelklage erfolgreich, können die angemeldeten Verbraucher:innen direkt Geld zurückerhalten
     
Menschen sitzen auf einem Sofa vor einem Fernseher und schauen Fußball

Quelle: StockPhotoPro / adobestock.com

Wer Fußballspiele und weitere Sportevents live anschauen will, nutzt dafür oft Streaming-Dienste. Doch statt Spiel, Spaß und Spannung sorgt der Sport-Streaming-Dienst DAZN bei Verbraucher:innen immer wieder für Unmut. Wegen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulässiger Preiserhöhungen für Bestandskund:innen in den Jahren 2021 und 2022 hat der vzbv beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Ab sofort können sich Betroffene der Sammelklage kostenlos anschließen. Dazu müssen sie sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Betroffene könnten zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.

Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv: „Die Preiserhöhungen von DAZN in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Nutzer:innen sind unzulässig. Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind unser Auffassung nach unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam. Mit unserer Sammelklage können Verbraucher:innen unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen und ihr zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.“ 

Wer von Preiserhöhungen in einem laufenden Vertrag in den Jahren 2021 oder 2022 betroffen war, kann sich ab jetzt ins Klageregister eintragen. Eventuelle spätere Preiserhöhungen sind von der Klage nicht erfasst.

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Einmalzahlung stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro pro Jahr. Zum 1. August 2022 hatte DAZN seine Preise für Bestandskund:innen erneut deutlich erhöht. Sie stiegen von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr.

Bei der DAZN-Sammelklage mitmachen

Verbraucher:innen machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/dazn. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei.
Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur DAZN-Sammelklage anmelden. 

Das Verfahren wird für den vzbv geführt von Rechtsanwalt Dr. Christian Volkmann – melekerpartner, Rechtsanwälte und Notare.

Die neue Sammelklage

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

Erfolg für vzbv gegen DAZN in Parallelverfahren

In einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklageverfahren des vzbv hat das Oberlandesgericht (OLG) München die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN, wie sie im Februar 2022 im Internet abrufbar waren, für unwirksam angesehen und deren Verwendung untersagt (39 U 2482/23e, Urteil vom 11.10.2024). Die Klausel sei zu unbestimmt und Verbraucher:innen hierdurch gehindert, die Berechtigung von Preiserhöhungen zu überprüfen, führte das Gericht aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus Sicht des vzbv ist das Urteil des OLG München Rückenwind für die Sammelklage des vzbv.

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (409)
Dokumente (17)
Urteil des LG Freiburg vom 14.11.2024, Az. 4 O 22/24 – nicht rechtskräftig

Urteil des LG Freiburg vom 14.11.2024, Az. 4 O 22/24 – nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 7.46 MB
Beschluss des LG Verden vom 10.10.2022 | Az. 3 O 194/22 - rechtskräftig

Beschluss des LG Verden vom 10.10.2022 | Az. 3 O 194/22 - rechtskräftig

Ansehen
PDF | 500.43 KB
Urteil des KG Berlin vom 30.10.2024 Az. 23 MK 1/23 - nicht rechtskräftig

Urteil des KG Berlin vom 30.10.2024 Az. 23 MK 1/23 - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 5 MB
Urteil des OLG München vom 11.10.2024 Az. 39 U 2482/23 e - nicht rechtskräftig

Urteil des OLG München vom 11.10.2024 Az. 39 U 2482/23 e - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 11.3 MB
Urteil des LG Berlin II vom 29.08.2024 | Az. 52 O 254/23 - nicht rechtskräftig

Urteil des LG Berlin II vom 29.08.2024 | Az. 52 O 254/23 - nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 4.04 MB
Urteile (1417)
Termine (5)
Videos & Grafiken (4)
So funktionieren Sammelklagen

So funktionieren Sammelklagen

Einfache Anmeldung, keine Prozesskostenrisiken und bei Erfolg gibt es Schadensersatz zurück - Sammelklagen der Verbraucherzentrale haben zahlreiche Vorteile für Verbraucher:innen. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren.

Video ansehen
Sammelklage gegen Vodafone

Sammelklage gegen Vodafone

Video ansehen
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Sebastian Reiling

Sebastian Reiling

Referent Team Sammelklagen

info@vzbv.de +49 30 25800-0