- ExtraEnergie GmbH hat im Juli 2022 die Preise für Strom und Gas massiv angehoben – sogar bei geltenden Preisgarantien.
- vzbv: Preiserhöhungen des Anbieters sind nach Einschätzung des Verbands auch in Fällen ohne Preisgarantie unzulässig.
- Sammelklage: Betroffene können sich ab sofort kostenlos durch einen Eintrag ins Klageregister anschließen.
Die ExtraEnergie GmbH hatte im Juli 2022 massiv die Preise für Gas- und Stromkund:innen erhöht. Die Preise stiegen teils um mehr als zweihundert Prozent. Zur ExtraEnergie GmbH gehören Anbieter wie ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie. Dabei übergingen die Anbieter auch vereinbarte Preisgarantien. Die Erhöhungen sind nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulässig. Deshalb hatte der vzbv im Dezember 2023 beim OLG Hamm eine Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH eingereicht. Ziel ist es, Rückzahlungen an betroffene Kund:innen zu erstreiten. Das Klageregister ist nun geöffnet. Betroffene können sich ab sofort an der Klage beteiligen.
„Energieanbieter dürfen Verbraucher:innen nicht pauschal zur Kasse bitten, weil sich Einkaufspreise erhöht haben. Mit der Sammelklage setzt sich der vzbv vor Gericht dafür ein, dass Betroffene zu viel gezahltes Geld direkt von ExtraEnergie zurückerhalten. Um sich an der Klage zu beteiligen, müssen sich Betroffene nur in das Klageregister eintragen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Viele Menschen sind betroffen und es geht um viel Geld. Je nach Fallkonstellation sind Rückzahlungen von mehreren tausend Euro denkbar.“
Der vzbv nimmt an, dass mehr als 100.000 Verbraucher:innen von den Preiserhöhungen betroffen sind. Betroffene können sich ab sofort kostenlos der Klage anschließen.
Verbraucher:innen berichten, dass die Anbieter für eine Kilowattstunde Gas den Preis mitunter von 7,78 Cent (brutto) auf 24,31 Cent erhöht hatten. Bei einem Jahresverbrauch von 16.000 Kilowattstunden entspricht das Mehrkosten von über 2.600 Euro pro Jahr.
Für Strom mussten einige Betroffene seit Sommer 2022 für die Kilowattstunde 68,39 Cent statt 31,07 Cent (brutto) zahlen. Bei einem Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden Strom sind das Mehrkosten von mehr als 700 Euro pro Jahr.
Aus Sicht des vzbv sind die Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig, da der pauschale Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten als Begründung nicht ausreicht. Sofern Kund:innen eine Preisgarantie vereinbart hatten, kommt eine Erhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten ohnehin nicht in Betracht.
Bereits im Frühjahr hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ExtraEnergies Begründung für das Brechen der Preisgarantien als nicht tragfähig bezeichnet (Urteil vom 23. März 2023; Aktenzeichen I-20 U 318/22).
Dennoch versucht das Unternehmen weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbraucher:innen durchzusetzen, zum Beispiel mit Inkassoschreiben. Auch die damit verbundenen zusätzlichen Kosten, teils im dreistelligen Bereich, sollen Verbraucher:innen tragen.
Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich kostenlos beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie im Klage-Check des vzbv unter www.sammelklagen.de/extraenergie/klage-check
Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob der individuelle Fall zur Klage passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.
Wenn sich Betroffene wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Solange das Verfahren dauert, können ihre Ansprüche nicht verjähren, unabhängig davon, wie lange es dauert.
Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur Sammelklage gegen ExtraEnergie anmelden. (www.sammelklagen.de/extraenergie/news-alert-abonnieren)