Nach langem Ringen haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Frühjahr 2024 neue Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Produkten in Form der „Recht auf Reparatur“-Richtlinie verabschiedet. Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampelkoalition verpflichtet, die Reparierbarkeit von Produkten voranzubringen. Doch der Entwurf für ein Reparaturgesetz in Deutschland lässt weiter auf sich warten.
Dazu Keo Sascha Rigorth, Team Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):
Ein Recht auf Reparatur ist Verbraucherschutz in Bestform. Verbraucher:innen wollen haltbare und reparierbare Produkte kaufen. Gleichzeitig werden Ressourcen und Geld gespart. Ein Wechsel von der Wegwerf-Gesellschaft zu einer Gesellschaft der Wertschätzung für Produkte ist auch mit Blick auf die steigenden Preise notwendig.
Die hohen Kosten für Reparaturen halten viele Verbraucher:innen bisher davon ab, kaputte Produkte reparieren zu lassen. Deshalb fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband die Bundesregierung auf, einen bundesweiten Reparaturbonus einzuführen, dessen Mittel sich aus einem Fonds der Hersteller speist.
Hersteller von Wegwerf-Produkten würden in diesen Fonds mehr einzahlen, als Hersteller von langlebigen und reparaturfreundlichen Produkten. Die Mittel werden anschließend bei Reparaturen direkt an die Verbraucher:innen ausgeschüttet. Eine Win-Win-Situation für den Geldbeutel der Verbraucher:innen und gegen wachsende Müllberge.