Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 23.04.2024

Recht auf Reparatur: Bundesweiten Reparaturbonus jetzt in Deutschland umsetzen

vzbv: Von EU verabschiedete Richtlinie zum Recht auf Reparatur ist ausbaufähig

  • Europäisches Recht auf Reparatur ist ein guter Schritt, Reparaturen zu erleichtern 
  • vzbv: Bundesregierung muss EU-Richtlinie ambitioniert umsetzen und zügig einen bundesweiten Reparaturbonus einführen
  • vzbv: EU muss Verpflichtung zur Reparatur zeitnah auf weitere Produktgruppen ausdehnen
Reparatur eines Handy-Displays

Quelle: 123RF - tassev

Ist ein elektrisches Gerät kaputt, landet es oft im Müll. Denn eine Reparatur ist zumeist teuer, umständlich oder schlicht unmöglich. Dieser Praxis tritt der europäische Gesetzgeber mit einem EU-weiten Recht auf Reparatur entgegen. Das Europäische Parlament hat dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zugestimmt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Richtlinie für einen guten ersten Schritt, Reparaturen zu erleichtern. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung zügig anzugehen und noch in dieser Legislaturperiode einen bundesweiten Reparaturbonus einzuführen.

„Reparatur muss für Verbraucher:innen zu einer sinnvollen Alternative gegenüber dem Neukauf werden. Die europäische Richtlinie macht das Reparieren leichter. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt, die Richtlinie zügig und noch in dieser Legislatur umzusetzen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Oft entscheidet der Preis, ob ein Produkt repariert wird. Verbraucher:innen müssen daher finanziell unterstützt werden, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden. Der Reparaturbonus als Modell in Thüringen oder Sachsen war ein großer Erfolg. Das kann ein Vorbild für die bundesweite Einführung sein.“

Recht auf Reparatur muss für mehr Produkte gelten

Der vzbv kritisiert, dass bisher zu wenige Produkte von der EU-Richtlinie abgedeckt werden. Regelungen gibt es nur für zehn Produktgruppen, darunter Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Smartphones und E-Bikes. Elektro- und Elektronikkleingeräte, die im Alltag häufig kaputtgehen, fallen derzeit nicht darunter. „Ein Recht auf Reparatur muss für alle Produkte gelten, auch für Kaffeemaschinen und Möbel“, sagt Pop.

Der vzbv fordert, dass sich die Europäische Kommission dafür einsetzt, das Recht auf Reparatur zeitnah auf weitere Produktgruppen auszudehnen. Hier ist allerdings derzeit keine schnelle Lösung in Sicht. „Verbraucher:innen sollten ein Recht auf Reparatur all ihrer Produkte und Geräte haben. Meint die EU es ernst mit dem Recht auf Reparatur, sollte sie hier auf Tempo setzen“, sagt Pop.

Alles zum Thema: Recht auf Reparatur

Artikel (9)
Dokumente (4)
Marktcheck Ersatzteile für Waschmaschinen

Marktcheck Ersatzteile für Waschmaschinen

Marktcheck zur Überprüfung der Einhaltung der Ökodesignverordnung (EU) 2019/2023

Ansehen
PDF | 544.75 KB
Politikcheck 2023

Politikcheck 2023

Verbraucherpolitische Halbzeitbilanz der 20. Legislaturperiode

Ansehen
PDF | 108.04 KB
Recht auf Reparatur darf keine Mogelpackung werden

Recht auf Reparatur darf keine Mogelpackung werden

vzbv-Stellungnahme | Mai 2023

Ansehen
PDF | 334.16 KB
Das Recht auf Reparatur braucht einen Reparaturbonus

Das Recht auf Reparatur braucht einen Reparaturbonus

vzbv-Papier | März 2023

Ansehen
PDF | 142.7 KB
Videos & Grafiken (1)
Reparaturindex: Mehrheit würde beim Kauf neuer Elektronikprodukte die Reparierbarkeit berücksichtigen

Quelle: vzbv

Reparaturindex

Reparaturindex: Mehrheit würde beim Kauf neuer Elektronikprodukte die Reparierbarkeit berücksichtigen

Vorschau
PNG | 659.54 KB | 4724x2657

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Avatar-Icon

Keo Sasha Rigorth

Referentin Ressourcenschutz, Team Mobilität und Reisen

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

Marion Jungbluth - Leiterin Team Mobilität und Reisen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Marion Jungbluth

Leiterin Team Mobilität und Reisen

info@vzbv.de +49 30 25800-0