Der Bundestag beschließt am 25. Mai 2023 das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Auf den letzten Metern gab es einige Verbesserungen am Gesetz, etwa die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und die Förderung von Modellvorhaben im Quartier. Aus Sicht Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen bleibt das Gesamtpaket aber eine Enttäuschung.
Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Die nun beschlossenen Nachbesserungen des Gesetzes sind wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Pferdefuß: Alle Verbesserungen müssen von der sozialen Pflegeversicherung (SPV) selbst gegenfinanziert werden, also aus Beitragsmitteln der Pflegekassen. Es gibt keinen einzigen Steuer-Euro mehr, obwohl die SPV unverändert versicherungsfremde Leistungen in Milliardenhöhe stemmen muss.
Absolut unverständlich ist die Absage an eine Flexibilisierung des Entlastungsbetrages. Pflegebedürftige, die damit Hilfen im Haushalt finanzieren möchten, haben es schwer, einen nach Landesrecht anerkannten Dienst zu finden. Die Inanspruchnahme von 125 Euro pro Monat bleibt hochkompliziert, sodass die Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer pflegenden An- und Zugehörigen oft ausbleibt.
Offenbar war es nicht gemeinsamer Wille der Bundesregierung, die Regelungen zu entbürokratisieren und Mehrausgaben in Kauf zu nehmen.