Datum: 31.05.2024

Pflegereform nicht auf die lange Bank schieben

Statement von Thomas Moormann zu einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung

Der Deutsche Bundestag hat das Bundesgesundheitsministerium dazu verpflichtet, bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) vorzulegen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert von der Bundesregierung nachhaltige Lösungen, die zügig angegangen werden müssen. Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:

Thomas Moormann vzbv

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

„Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, haben reale Existenzängste. Das darf so nicht weitergehen. Die Reform der Pflegefinanzierung ist seit Jahren überfällig. Pflegebedürftigkeit darf in einem so reichen Land wie Deutschland nicht mit einem Armutsrisiko einhergehen.

Kurzfristig muss die Finanzierung der Pflege durch die im Koalitionsvertrag versprochenen Steuermittel gesichert werden. So sollten beispielsweise versicherungsfremde Leistungen, wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungskosten für Pflegekräfte, nicht mehr auf Pflegebedürftige abgewälzt werden. Dies sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die auch als solche wahrgenommen und finanziert werden müssen. Mittel- und langfristig kann nur eine tiefgreifende Reform die Pflegefinanzierung zukunftsfähig machen.

Dabei muss die Politik sogar deutlich mehr tun, als eine kriselnde Sozialversicherung zu stabilisieren. Die Menschen brauchen solide Antworten darauf, wie sie das gesamte finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern können. Und sie müssen sich darauf verlassen können, dass im Bedarfsfall hinreichend pflegerische Versorgungsangebote verfügbar sind.“ 

Der vzbv fordert daher:

  • einen erhöhten und zweckgebundenen Bundeszuschuss aus Steuermitteln zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen und gesamtgesellschaftlicher Aufgaben
  • Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer und Abschaffung der Ausbildungskostenumlage
  • verbindliche, jährliche Dynamisierung der Leistungssätze der SPV, orientiert an der Lohn- und Preisentwicklung auch über 2028 hinaus

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