Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vertreten ist, hat am 16.04.2020 beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V aufzunehmen. Die Patientenvertretung hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können.
Derzeit werden jährlich ca. 40.000 Amputationen beim DFS durchgeführt. Dabei sind Amputationen oft mit wesentlichen Einbußen an Mobilität und Lebensqualität für die Betroffenen verbunden.
Nach Einschätzung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) ist ein erheblicher Teil dieser Amputationen jedoch vermeidbar. Durch das Zweitmeinungsverfahren können nach Expertenmeinungen jährlich bis zu 11.000 Amputationen vermieden werden.
Im Downloadbereich finden Sie die gesamte Erklärung der Patientenvertretung im G-BA