Auch Patientinnen und Patienten ohne Diabetes haben künftig einen Anspruch auf Fußpflege beim Podologen, wenn sie genauso gefährdet sind wie Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.
Die Patientenvertretung im G-BA, der auch der vzbv angehört, hatte die Änderung der Heilmittel-Richtlinie zuletzt in 2018 beantragt. Denn viele Patienten mit schweren Nervenerkrankungen mussten jahrelang Widerspruchs- und Klageverfahren führen, damit ihre Krankenkasse die Kosten für die Podologie übernimmt.
Vom 1. Juli 2020 an können Patientinnen und Patienten vom Arzt eine Verordnung für eine podologische Therapie bekommen, wenn sie mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbare Schädigungen der Haut und der Zehennägel haben und aufgrund von krankhaften Gefühlsstörungen kaum Schmerzen empfinden. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass sich Patienten selbst verletzen und es dadurch zu Entzündungen und Wundheilungsstörungen kommt.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.