Patienten sind im Behandlungsverhältnis in einer ungünstigen Position. Mitunter wird ihnen die Einsicht in ihre Akten verwehrt oder sie werden nur unzureichend über Diagnosen und individuelle Gesundheitsleistungen aufgeklärt. Auch Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern können ihre rechtlichen Ansprüche nur schwer durchsetzen.
Das erste Patientenrechtegesetz 2013 hat in der Praxis kaum Verbesserung für die Patienten im Fall eines Behandlungsfehlers oder beim Schutz vor aufdringlichen Angeboten individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) gebracht. Die nächste Bundesregierung muss hier nachbessern und die Position der Patienten deutlich stärken.
Der vzbv fordert ganz konkret mehr Schutz der Verbraucher vor IGeL-Angeboten zum Beispiel durch neutrale Produktinformationsblätter sowie ein Verbot von sogenannten Verzichtsformularen. Die kollektiven Patientenrechte müssen ebenso gestärkt werden wie eine Verbesserung der Beweislastverteilung und der Zugang zu qualitätsgesicherten Gutachten. Von besonderer Bedeutung ist die Einrichtung eines Härtefallfonds für diejenigen, die zu krank für jahrelange Verfahren sind oder aus anderen Gründen nicht auf eine Entschädigung hoffen können. Eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass 78 Prozent der Verbraucher für die Einrichtungen solch eines Härtefallfonds sind, der Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern gegebenenfalls Entschädigungen zahlt, selbst wenn dieser aus Mitteln der Allgemeinheit finanziert wird.
Der vzbv hat in einem Faktenblatt Informationen, Daten und seine Forderungen zur Stärkung der Patientenrechte veröffentlicht.