Datum: 30.04.2020

vzbv nimmt Musterfeststellungsklage gegen VW wie geplant zurück

Klage-Rücknahme öffnet Weg für Individualklagen

Logo Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG

Quelle: vzbv unter Verwendung von Avantgarde - fotolia.com

  • Rücknahme der Musterfeststellungsklage war Teil des Vergleichs mit VW und macht den Weg für Individualklagen frei.
  • Geschädigte profitieren von dem Vergleich zwischen dem vzbv und VW; auch solche, die den Vergleich nicht angenommen haben.
  • vzbv sieht Reformbedarf des Instrumentes der Musterfeststellungsklage.

Wie in der Rahmenvereinbarung verabredet, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute gegenüber dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig die Rücknahme seiner Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen erklärt. Im Gegenzug wird die VW AG der Klagerücknahme zustimmen. Damit ist das Musterfeststellungsklageverfahren beendet. Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichen erhalten nach Angaben des Autokonzerns mehr als 230.000 Verbraucherinnen und Verbraucher Entschädigungszahlungen von VW. Tausende weitere Fälle würden noch geprüft. 

„Mit der Rücknahme unserer ersten Musterfeststellungsklage geht ein historischer Gerichtsprozess zu Ende. Noch nie zuvor konnten so viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Schlag von einem Verfahren profitieren. Mehr als 230.000 Geschädigte haben aktuellen Angaben von VW zufolge auf der Basis unserer Rahmenvereinbarung einen Vergleich mit Volkswagen geschlossen und erhalten jetzt eine Einmalzahlung. Der Weg bis dahin war nicht einfach, aber das Ergebnis zählt. Trotz aller Widrigkeiten bestärkt uns diese Erfahrung darin, auch in Zukunft weitere Musterfeststellungsklagen im Sinne der Verbraucher zu führen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.   

Weg frei für Individualklagen  

Mit Ablauf des 30. April 2020 endet zudem die Phase, innerhalb derer Verbraucher einen Vergleich mit Volkswagen schließen können. Für Verbraucher, die kein Angebot von Volkswagen erhalten haben, oder das Angebote nicht angenommen haben, besteht allerdings jetzt unter Umständen noch die Möglichkeit, individuellen Rechtsschutz zu suchen. Denn die Musterfeststellungsklage kann die Verjährung von Ansprüchen hemmen. Das gilt gleichermaßen für Verbraucher, die nicht zur Zielgruppe der Rahmenvereinbarung zählen, wie auch für Verbraucher, die ein Angebot von Volkswagen nicht angenommen haben, weil es ihnen zu niedrig erschien. Damit können Geschädigte, die sich im Klageregister angemeldet haben, individuell gegen Volkswagen vorgehen. Weitere Informationen finden Sie auf www.musterfeststellungsklagen.de.

Starkes Instrument mit Verbesserungsbedarf

„Die Musterfeststellungsklage hat sich als Meilenstein im Verbraucherrecht bewährt. Erst die Klage hat es ermöglicht, dass der wohl größte Massenvergleich in der bundesdeutschen Geschichte mit einem Unternehmen geschlossen wurde“, so Klaus Müller.

Die Vergleichsverhandlungen hätten aber gezeigt, dass das Instrument nachgebessert werden muss. Aus Sicht des vzbv ist beispielsweise das Klageregister überflüssig. Ohne ein Klageregister wäre es möglich, dass deutlich mehr Verbraucher von der Klage profitieren. Der bürokratische Aufwand müsse insgesamt verringert werden. Auch, dass Verbraucher in der zweiten Stufe selbst klagen müssen, falls es keinen Vergleich gibt, ist schlecht und unnötig. Das Gericht könnte eine verbindliche Entscheidung treffen, etwa eine Schlichtung verbindlich anordnen. Auch automatisierte Mahnverfahren wären denkbar. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern.  


Verbraucherzentralen helfen weiter

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwerden können sie über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.

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