- Oberlandesgericht München lässt Musterfeststellungsklage gegen Insolvenzverwalter des Energieversorgers BEV zu.
- Verbraucher können sich nun kostenlos beim Bundesamt für Justiz für die Klage registrieren lassen.
- Die mündliche Verhandlung findet am 23. Juni 2020 statt.
Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft hat die erste Hürde genommen. Das Oberlandesgericht München hat die Klage zugelassen. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nun in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Es ist die zweite Musterfeststellungsklage des vzbv. Er streitet dafür, dass Verbrauchern Neukundenboni in der Insolvenz des Energieversorgers BEV nicht vorenthalten werden.
„Es ist eine gute Nachricht, dass die Musterfeststellungsklage diese erste Hürde genommen hat“, sagt Henning Fischer, Referent beim vzbv. „Die betroffenen Verbraucher sollten sich nun zügig anmelden. Denn nur, wenn sich genügend Geschädigte in das Register eintragen, wird das Gericht über den Fall entscheiden.“
Mindestens 50 Anmeldungen bis 27. März 2020 nötig
Die Anmeldung ist zwar grundsätzlich bis zum 22. Juni 2020 möglich, dem Tag vor der mündlichen Verhandlung.
So lange sollten Verbraucher aber nicht warten. Denn: Damit das Verfahren weitergeht, müssen sich innerhalb der nächsten zwei Monate – bis zum 27. März 2020 – mindestens 50 Verbraucher in das Klageregister eintragen. Passiert dies nicht, wird die Klage abgewiesen.
Der vzbv rät Betroffenen deshalb dringend dazu, sich frühzeitig anzumelden. Die Anmeldung kann bis zur mündlichen Verhandlung auch wieder zurückgenommen werden. Ob der eigene Fall zur Klage passt, lässt sich durch einen Klage-Check klären, den der vzbv auf der Website www.musterfeststellungsklagen.de anbietet.
Urteil ist bindend
Alle Informationen, die für die Eintragung in das Klageregister erforderlich sind, hält das Bundesamt für Justiz auf seiner Website bereit. Wer sich in das Klageregister einträgt und an der Musterfeststellungsklage teilnimmt, ist an das Urteil gebunden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Weitere Rechte oder Pflichten bringt die Eintragung nicht mit sich: Insbesondere müssen die Verbraucher nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen und sie haben auch dann keine Kosten zu tragen, wenn der vzbv das Verfahren verlieren sollte.
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