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Datum: 04.12.2024

Nach Vergleich: Kund:innen erhalten teils vierstellige Geldbeträge vom Energieanbieter zurück

primastrom, voxenergie und nowenergy: Geld-zurück-Chance nach außergerichtlichem Vergleich endet für Kund:innen am 31.12.2024

  • Geld zurück und früheres Vertragsende: Strom- und Gas-Kund:innen von primastrom, voxenergie und nowenergy profitieren bis Jahresende von vzbv-Vergleich
  • Wer ebenfalls profitieren will, muss bis Ende Dezember aktiv werden
  • Betroffene können den Vergleichs-Check des vzbv nutzen
Heizung mit Geldscheinen

Quelle: abcmedia - AdobeStock.com

3.912 Euro hat Frank K. aus Brandenburg von seinem Gasanbieter zurückbekommen. Der Verbraucher berief sich auf den außergerichtlichen Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit der Primaholding-Gruppe, zu der die Strom- und Gasanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy gehören. Zuvor hatte der vzbv Sammelklagen gegen die Anbieter geführt und weitere geplant – unter anderem wegen eigenmächtiger Preiserhöhungen und Festhaltens an gekündigten Verträgen. Noch bis Ende des Jahres können sich betroffene Kund:innen genau wie Frank K. auf den Vergleich berufen und Geld zurückerhalten sowie früher aus ihrem Vertrag kommen. Der Vergleichs-Check des vzbv zeigt, wer wie profitieren kann.

Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv: „Die Rückzahlungen und Vertragsanpassungen zeigen, dass der außergerichtliche Vergleich vom Juli einen schnellen und großen Mehrwert für Verbraucher:innen hat. Betroffene Kund:innen können so verloren geglaubtes Geld auf ihr Konto zurückholen. Wer noch nicht aktiv geworden ist, muss sich beeilen und bis spätestens 31. Dezember den Online-Vergleichs-Check nutzen sowie sich auf den Vergleich berufen. Kund:innen können sich hohe Beträge zurückholen und Verträge schneller beenden.“

Vergleich entlastet Kund:innen

Wer sich auf den außergerichtlichen Vergleich beruft, dessen Preise können rückwirkend auf bis zu 27 Cent/ kWh für Strom und bis zu 7 Cent/ kWh für Gas gesenkt werden. Regina H. aus Sachsen sollte laut ihrer Stromrechnung vom Februar 2024 stolze 103,22 Cent/ kWh für ihren primastrom-Vertrag zahlen. Nachdem sie sich auf den außergerichtlichen Vergleich berief, hat das Unternehmen die Arbeitspreise nachträglich reduziert, zeitweise auf 27 Cent/kWh beziehungsweise auf 33 Cent/kWh. Auch Kund:innen, die den Anbieter bereits gewechselt haben, können wie Regina H. noch von dem Vergleich profitieren.

Der Vergleich kann es Kund:innen auch ermöglichen, früher als gedacht aus dem Vertrag zu kommen. So teilte Frank S. aus Hessen der Verbraucherzentrale mit, dass sein Stromvertrag mit nowenergy noch bis März 2027 laufen sollte. Das Unternehmen hat ihm ebenfalls reduzierte Preise und ein Vertragsende zum 19.01.2025 bestätigt – zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen.

Die außergerichtliche Einigung räumt folgende Probleme ab, in denen primaholding-Unternehmen aus Sicht des vzbv unzulässig gegenüber Kund:innen agierten:

  • Zurückgewiesene Widerrufserklärungen
  • Unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach Kündigung
  • Angebliche Preissenkungen, die weit über dem Marktdurchschnitt lagen

Weiterführende Informationen zu den Einzelheiten des Vergleichs finden sich unter https://www.sammelklagen.de/verfahren/primaholding/faq

Kund:innen müssen aktiv werden

  • Wer gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt hat, muss sich gegenüber diesen Anbietern nun nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine E-Mail. Textbausteine und weitere Informationen, wohin sich die Betroffenen wenden können, finden sie unter https://www.sammelklagen.de/verfahren/primaholding.
  • Die Frist dafür endet in knapp einem Monat, am 31. Dezember 2024.
  • Wer seinen Vertrag noch nicht gekündigt hat, kann das nachholen, um vom Vergleich zu profitieren und je nach Fallkonstellation bessere Konditionen zu erhalten. 
  • Der Vergleichs-Check des vzbv gibt Orientierung für die unterschiedlichen Fallkonstellationen. Die Verbraucher:innen erfahren genau, was sie aufgrund des Vergleichs bekommen und wie sie ihre Forderung aus dem Vergleich geltend machen.

Wie viele Kund:innen von dem Vergleich bereits profitiert haben, ist dem vzbv nicht bekannt. Neben Frank K. liegen dem vzbv unter anderem folgende Fälle vor, bei denen sich Kund:innen auf den außergerichtlichen Vergleich berufen haben:

  • Petra O. aus dem Saarland, Erstattung: 3.088 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
  • Walter J. aus Baden-Württemberg, Erstattung: 115 Euro, Anbieter nowenergy (Strom)
  • Andreas R. aus Niedersachsen, Erstattung: 2.846 Euro, Anbieter: voxenergie (Strom)
  • Sigrun S. aus Brandenburg, Erstattung: 1.796 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
     

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