Datum: 14.06.2018

Musterfeststellungsklage verabschiedet

Deutscher Bundestag beschließt Gesetz

Die Musterfeststellungsklage kann eine Vielzahl von Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen.

Quelle: Jan Zappner - Raum 11

  • Zehn Jahre Beharrlichkeit: vzbv feiert Erfolg für die einfachere Durchsetzung von Verbraucherrechten.
  • Der vzbv begrüßt, dass das Gesetz zum 1. November 2018 in Kraft treten soll.
  • Der vzbv begrüßt Verbesserungen für Verbraucher im Gesetz, kritisiert jedoch Hürden für klagebefugte Verbände.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage verabschiedet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die Lücke im kollektiven Rechtsschutz endlich geschlossen werde. „Die Musterfeststellungsklage ist ein echter Meilenstein für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Allerdings enthalte das Gesetz aus Sicht des vzbv einige schmerzhafte Kompromisse.

„Lange schon kämpfen wir dafür, dass Verbraucher leichter zu dem Geld kommen, das ihnen zusteht. Seit zehn Jahren fordern vzbv und Verbraucherzentralen eine Musterfeststellungsklage, heute wird Rechtsgeschichte geschrieben”, so Müller. „Ein Meilenstein ist geschafft. Jetzt muss das Gesetz durch den Praxistest.“

Verbesserungen auf die letzten Meter

„Das große Pfund der Musterfeststellungsklage ist und bleibt ihre verjährungshemmende Wirkung. Daran lässt sich nicht mehr rütteln“, so Müller. Der Deutsche Bundestag hatte zudem noch einige zentrale Forderungen des vzbv kurzfristig im Gesetz verankert. Die Anmeldung von Verbrauchern im Klageregister wurde vereinfacht. Außerdem wurde die Sperrwirkung gelockert, nach dem ursprünglich nur der Verband hätte klagen dürfen, der die Klage als erster angemeldet hat. Nun hat der Bundestag die Möglichkeit geschaffen, dass es auch mehrere, sich ergänzende Musterfeststellungsklagen in einem Massenschadensfall geben kann.

Schmerzhafte Kompromisse

Trotzdem entspricht das Gesetz in einigen Punkten nicht den Vorstellungen des vzbv. Verbraucher müssen sich weiterhin frühzeitig entscheiden, ob sie an einer Klage teilnehmen möchten – und somit mit dem Risiko leben, dass ein Urteil für sie auch negativ ausfallen kann.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die eng gefasste Klagebefugnis, das heißt nur vergleichsweise wenige Verbände können klagen. „Wir brauchen die Vielfalt, die Kompetenz und die regionale Verankerung von Verbraucherzentralen und spezialisierten Verbänden, damit die Musterfeststellungsklage Verbrauchern wirklich hilft“, so Müller.

Auch wenn ein Verband klagebefugt ist, bleibt noch unklar, ob er von seinem Klagerecht auch Gebrauch machen kann. Das hängt mit der unzureichenden Regelung von Haftungsrisiken zusammen. Denn auch ein negatives Urteil soll laut Gesetz für angemeldete Geschädigte verbindlich sein. In diesem Fall wären Regressforderungen an den klagenden Verband denkbar. Für den vzbv soll dieses Risiko zwar abgefangen werden. Das Gesetz sagt jedoch nichts dazu, wie andere Verbände ihr Haftungsrisiko absichern können.

„Das Gesetz ist an manchen Stellen ein schmerzhafter Kompromiss. Dennoch ist heute ein wichtiger und guter Tag für Verbraucher: Die Musterfeststellungsklage wird es Geschädigten künftig erleichtern, ihr Recht einzufordern – nicht nur im VW-Fall, sondern weit darüber hinaus“, so Müller.

Gesetz tritt zum 1. November 2018 in Kraft

Das Gesetz soll zum 1. November 2018 in Kraft treten. Vorher kann keine Musterfeststellungsklage erhoben werden. Auch nach Inkrafttreten handelt es sich um eine reine Verbandsklage. Das bedeutet, dass erst ein Verband klagt und danach das Gericht ein Register eröffnet, in das sich Verbraucher eintragen können. Die Ansprüche von Verbrauchern, die sich der Musterklage anschließen, können während des Klageverfahrens nicht verjähren. Das Urteil ist bindend.

Beim Abspielen des Videos werden nutzerbezogene Daten zu Youtube übertragen. Weitere Informationen

So funktioniert die Musterfeststellungsklage

Menschen, die mit Unternehmen streiten, sind oft überfordert. Denn Unternehmen sind besser organisiert, mächtiger als der einzelne Betroffene. Hinter Streitigkeiten mit Unternehmen steckt häufig mehr als ein Einzelfall: Banken berechnen die Sparzinsen ihrer Kund:innen falsch. Energieanbieter verschicken massenhaft unzulässige Preiserhöhungen. Autohersteller verkaufen Fahrzeuge, die mehr Schadstoffe ausstoßen als sie dürften. Allen Fällen ist eins gemeinsam: Es sind viele Verbraucher:innen betroffen. Doch nicht jede:r von ihnen hat Mittel und Kraft, sich selbst gegen Unrecht zu wehren. Helfen kann dann eine Art Sammel- oder Massenklage. In Deutschland gibt es dafür die Musterfeststellungsklage, kurz Musterklage genannt. Sie bündelt die Geschädigten und klärt Rechtsfragen für alle einheitlich.

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Felix Methmann

Felix Methmann

Leiter Team Recht und Handel

info@vzbv.de +49 30 258 00-0