Datum: 12.06.2018

Endspurt für die Musterfeststellungsklage

Parlamentarisches Verfahren hat begonnen

Die Musterfeststellungsklage ist ein Meilenstein für das Verbraucherrecht

Quelle: Redpixel - fotolia.com

  • Meilenstein für das Verbraucherrecht: vzbv begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf.
  • Verbesserungsbedarf sieht der vzbv bei der Erleichterung der Klageregistereintragung, bei der Haftungsfrage und bei der Auswahl des Musterklägers.
  • Gesetz soll noch vor Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.

Das parlamentarische Verfahren zum Gesetz über die Einführung einer Musterfeststellungsklage hat begonnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf. „Bundesverbraucherministerin Katarina Barley hat einen wichtigen Kraftakt geleistet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, dass das Gesetz jetzt wirklich schnell kommt“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. In einigen Punkten sollte aus Sicht des vzbv jedoch verbessert werden. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause, am 14. Juni 2018, vom Bundestag verabschiedet werden.

„Seit zehn Jahren setzt sich der vzbv dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher endlich leichter zu dem Recht kommen, das ihnen zusteht”, so Müller. „Wir stehen kurz vor einem echten verbraucherpolitischen Durchbruch.“

An einigen Punkten sollte das Gesetz aus Sicht des vzbv jedoch verbessert werden.

Klagebefugnis der Verbraucherzentralen absichern

Der vzbv fordert, dass der im Regierungsentwurf gefundene Kompromiss zur Klagebefugnis beibehalten wird. Eine hinreichend breite und vielfältige Zahl von Verbraucherverbänden sollte zur Durchführung von Musterfeststellungsklagen befugt sein. „Klageberechtigte Verbände müssen so vielfältig sein wie der Verbraucheralltag selbst. Der Erfolg von Musterklagen wird auch von der Erfahrung und Kompetenz spezialisierter und ortsnaher Verbrauchervertretungen abhängen“, so Müller.

Eintragung im Klageregister erleichtern

Sorge machen dem vzbv die hohen Anforderungen an die Anmeldung im Klageregister. Nur wer sich hier formal korrekt einträgt, profitiert später von der verjährungshemmenden Wirkung der Klage und kann sich auf das Musterurteil berufen. „Es darf nicht dazu kommen, dass ein Verbraucher sich auf das rechtskräftige Urteil berufen möchte und dann erfährt, dass sein Anspruch schon verjährt ist. Und das alles nur, weil er sich formal nicht korrekt angemeldet hat“, so Klaus Müller. Das wäre ein herber Rückschlag für das Rechtsempfinden von Verbrauchern. Die Pflichtangaben des Gesetzentwurfs sollten vereinfacht und reduziert werden.

Im Interesse, aber nicht im Auftrag der Anmelder klagen

Die Musterfeststellungsklage ist und bleibt eine Verbandsklage, die der klagende Verband nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne rechtliche Verpflichtung im Verhältnis zu den Anmeldern führt. Andernfalls würde die Musterfeststellungklage zu unkalkulierbaren finanziellen Risiken führen, die in einem Missverhältnis zu den wirtschaftlichen Möglichkeiten der klagenden Verbände und zu den geringen Anwaltsgebühren stehen würden. Der vzbv schlägt vor, entweder den Verbrauchern die Möglichkeit zu eröffnen, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aus dem Verfahren auszutreten oder eine haftungsrechtliche Klarstellung ins Gesetz aufzunehmen.

Wettlauf um Klägerstellung vermeiden

Es muss eine Regelung gefunden werden, damit es nicht zu einem Wettlauf um die erste Klageerhebung kommt, wenn mehrere Verbände an der Durchführung einer Musterfeststellungsklage interessiert sind. Statt dieses „Windhundprinzips“ erscheint es aus Sicht des vzbv sinnvoller, dass das Gericht unter mehreren an einem Tag eingegangenen Klagen innerhalb einer kurzen Frist den Musterkläger auswählt. Andere Verbraucherorganisationen sollten die Möglichkeit haben, sich als Streithelfer am Prozess zu beteiligen.

Die vollständige Stellungnahme des vzbv zum Gesetzentwurf finden Sie im Download-Bereich.

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So funktioniert die Musterfeststellungsklage

Menschen, die mit Unternehmen streiten, sind oft überfordert. Denn Unternehmen sind besser organisiert, mächtiger als der einzelne Betroffene. Hinter Streitigkeiten mit Unternehmen steckt häufig mehr als ein Einzelfall: Banken berechnen die Sparzinsen ihrer Kund:innen falsch. Energieanbieter verschicken massenhaft unzulässige Preiserhöhungen. Autohersteller verkaufen Fahrzeuge, die mehr Schadstoffe ausstoßen als sie dürften. Allen Fällen ist eins gemeinsam: Es sind viele Verbraucher:innen betroffen. Doch nicht jede:r von ihnen hat Mittel und Kraft, sich selbst gegen Unrecht zu wehren. Helfen kann dann eine Art Sammel- oder Massenklage. In Deutschland gibt es dafür die Musterfeststellungsklage, kurz Musterklage genannt. Sie bündelt die Geschädigten und klärt Rechtsfragen für alle einheitlich.

Faktenblatt zur Musterfeststellungsklage

Musterfeststellungsklage - eine für alle | Faktenblatt des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Februar 2018

Musterfeststellungsklage - eine für alle | Faktenblatt des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Februar 2018

Musterfeststellungsklage - eine für alle | Faktenblatt des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Februar 2018

MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE - EINE FüR ALLE | FAKTENBLATT DES VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBANDS | FEBRUAR 2018 | 287.14 KB
Model Case Procedure - one for all | Factsheet Verbraucherzentrale Bundesverband | February 2018

Model Case Procedure - one for all | Factsheet Verbraucherzentrale Bundesverband | February 2018

Model Case Procedure - one for all | Factsheet Verbraucherzentrale Bundesverband | February 2018

MODEL CASE PROCEDURE - ONE FOR ALL | FACTSHEET VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND | FEBRUARY 2018 | 250.56 KB

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Eine für alle - Musterfeststellungsklage in Sicht | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 9. Mai 2018 | 1. Juni 2018

Eine für alle - Musterfeststellungsklage in Sicht | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 9. Mai 2018 | 1. Juni 2018

Eine für alle - Musterfeststellungsklage in Sicht | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 9. Mai 2018 | 1. Juni 2018

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