- Die Ministerin und der vzbv setzen sich dafür ein, dass der Verbraucheralltag einfacher wird.
- Die Musterfeststellungsklage wurde vom BMJV auf den Weg gebracht und soll Verbrauchern besser zu ihrem Recht verhelfen.
- Die Datenschutzgrundverordnung bietet ab dem 25. Mai endlich europaweit einheitliche Regeln beim Datenschutz.
Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, besucht heute erstmals den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und seine Mitglieder. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD stecken vielversprechende Vorhaben, für die Verbraucherschützer seit Jahren kämpfen. Mit der neuen Verbraucherschutzministerin hofft der vzbv auf eine starke Partnerin für verbraucherpolitische Vorhaben. Die Musterfeststellungsklage ist bereits auf den Weg gebracht.
„Die Politik darf die Verbraucher nicht zu Zahlmeistern machen, stattdessen müssen Verbraucher selbstbestimmter entscheiden können und ihr Alltag muss einfacher werden. An diesen Zielen werden wir die Arbeit der neuen Bundesregierung messen. Um die Ziele zu erreichen, braucht es gute Informationen, fairen Wettbewerb und verbraucherfreundliche Regulierung. Das fängt bei der Musterfeststellungsklage an und hört sicherlich noch nicht bei der bald in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung auf“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Einfacher und schneller recht bekommen
„Mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und den vielen lokal verankerten Verbraucherzentralen der Ländern sowie den mitgliederstarken Verbraucherverbänden haben wir starke Partner an unserer Seite im Engagement für den Schutz der VerbraucherInnen-Rechte“, betont Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. „Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden heute beispielsweise über Verträge oder Dienstleistungen viel selbstbewusster und informierter. Das ist auch ein Verdienst des zivilgesellschaftlichen und staatlichen Verbraucherschutzes. Doch gilt es gerade heute in einer globalisierten Welt mit standardisierten Massengeschäften die Rechte Einzelner besonders zu schützen. Genau aus diesem Grund haben wir die Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung haben wir zudem ein scharfes Schwert für mehr Datenschutz und -souveränität.“
Der vzbv setzt sich seit vielen Jahren für die Musterfeststellungsklage ein. Sie soll dafür sorgen, dass Verbraucher in Fällen mit vielen Betroffenen, einfacher und schneller zu ihrem Recht und ihrem Geld kommen.
Bei der Umsetzung wird es aus Sicht des vzbv darauf ankommen, dass keine hohen Hürden für eine Einleitung des Verfahrens angesetzt werden und die Beteiligung für Verbraucher niedrigschwellig und unbürokratisch möglich ist.
Sichere Daten
Die Meldungen über die Datenweitergabe von Cambridge Analytica und Facebook haben gezeigt, wie schnell Nutzerdaten für gezielte Manipulation missbraucht werden können.
Am 25. Mai tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Damit gelten in jedem EU-Land für jedes Unternehmen, das sich an europäische Verbraucher wendet, die gleichen Regeln. Verstöße gegen die Regeln werden erstmals mit hohen Strafen belegt.
Aber für einen weitergehenden Datenschutz und bessere Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation braucht es die ePrivacy-Verordnung. Der vzbv erwartet von der Verbraucherschutzministerin, dass sie sich für den besseren Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern online und offline einsetzt. Der Datenschutz würde damit endlich im digitalen Zeitalter ankommen.
Der Auftrag des vzbv
Der vzbv setzt sich dafür ein, die Interessen von 80 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland zu vertreten. Verbraucher sollen zu selbstbestimmten Entscheidungen befähigt werden, die Bedürfnisse von verletzlichen Verbrauchern in einzelnen Märkten berücksichtigt und der Rechtsrahmen der Verbraucherpolitik entsprechend gestaltet werden, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
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