Datum: 29.06.2017

Mieterstromgesetz: halbherzig und ohne große Vorteile für Verbraucher

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Verabschiedung des Mieterstromgesetzes durch den Deutschen Bundestag

Jürgen Fälchle - fotolia.com

Quelle: Jürgen Fälchle - fotolia.com

Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz für die Förderung von Mieterstrom verabschiedet, am Haus produzierter Solarstrom, der unter anderem auch von Mietern genutzt wird. Der vzbv begrüßt das Mieterstromgesetz, kritisiert aber die deutlich geringere finanzielle Förderung von Bewohnern in Mehrfamilienhäusern im Vergleich zu Hauseigentümern. Die Forderung des vzbv, die Förderung von Mieterstrom auch auf benachbarte Wohngebäude auszudehnen, hat der Bundestag kurzfristig mit aufgenommen. Die Chance für den breiten Einzug der Energiewende in die Städte wurde jedoch vertan.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum Mieterstrom nur mit etwa 2 bis 4 Cent gefördert wird, die Vergünstigung des Eigenstroms für Hauseigentümer aber im Vergleich um bis zu 4,7 Cent höher liegt.

Millionen von Mieterstromhaushalten könnten geschaffen werden. Das Gesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber halbherzig. Der Gesetzgeber muss hier nachbessern!“

Klaus Müller, Vorstand des vzbv

 

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