Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zum automatisierten Fahren verabschiedet. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bewertet die Entscheidung:
„Das Gesetz zum automatisierten Fahren wird es Autofahrern erstmals erlauben, sich vom Verkehrsgeschehen abzuwenden. Fahrer könnten anderen Tätigkeiten nachgehen, wenn der Autopilot die Steuerung übernimmt. Damit ist ein wichtiger Schritt hin zum fahrerlosen Auto vollzogen.
Allerdings bringt das Gesetz für Verbraucher zu wenig Rechtssicherheit. Auch in Zukunft müssen die Fahrer vor Einschalten des Autopiloten das Handbuch aufmerksam studieren. Denn anstatt die Hersteller dazu zu verpflichten, mit technischen Maßnahmen einen bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen, fordert der Gesetzgeber nur einen Hinweis dazu ein. Der Fahrer muss sich darüber informieren, wann die Fahrfunktion einsetzbar ist und was er in der Zwischenzeit machen darf oder lassen muss.
Beim Datenschutz ist nachgebessert worden, allerdings erfüllt das Gesetz immer noch nicht alle Anforderungen an eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage. Unverändert wird eine Vorratsdatenspeicherung der Fahrdaten in Kauf genommen – das ist nicht im Sinne der Verbraucher. Da muss die Bundesdatenschutzbeauftragte intervenieren.“
Klaus Müller, Vorstand des vzbv