- Berliner Sparkasse und Sparkasse KölnBonn zahlen zu Unrecht erhobene Gebühren nicht zurück.
- vzbv erhebt Musterfeststellungsklagen gegen zwei der größten Sparkassen Deutschlands.
- Kund:innen der beiden Sparkassen können bald an Musterfeststellungsklagen teilnehmen.
Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weisen Erstattungsforderungen für einseitig erhöhte Entgelte bislang zurück. Um Verbraucher:innen zu ihrem Recht zu verhelfen, reicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Musterfeststellungsklagen beim Kammergericht Berlin und beim Oberlandesgericht Hamm ein.
„Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weigern sich, zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Das macht es erforderlich, weitere gerichtliche Schritte einzuleiten“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Die Sparkassen lehnen die Rückzahlung mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Diese Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Das soll jetzt durch die Musterfeststellungsklagen geklärt werden.“
Die Gerichte sollen prüfen, ob die Sparkassen sämtliche Entgelte erstatten müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021. Nach einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschied der BGH, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund:innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen. Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.
Inhaltsgleiche Klauseln wie die von der Postbank wurden branchenweit verwendet. Der vzbv will mit den Musterklagen darauf dringen, dass sich die Branche an das BGH-Urteil hält. Auch Kund:innen anderer Banken können weiter verlangen, Gebühren erstattet zu bekommen und dazu einen Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen. Zuletzt rief auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Banken und Sparkassen dazu auf, zu Unrecht erhobene Entgelte umgehend zurückzuzahlen.
Verbraucher:innen können sich der Klage anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet. Das ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Die Eintragung im Register ist kostenlos. Der vzbv stellt unter sammelklagen.de/bankgebuehren weitere Informationen bereit. Zu den Klagen bietet der vzbv jeweils einen News-Alert an. Nach der Anmeldung erhalten Verbraucher:innen alle wichtigen Informationen und Termine per E-Mail.
In beiden Verfahren vertritt Anwalt Tobias Pielsticker von WITT Rechtsanwälte (München) den vzbv.