Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 20.11.2023

Fernwärmepreise: vzbv verklagt E.ON und Hansewerk Natur

Nach exorbitanten Preissteigerungen will der vzbv mit zwei Sammelklagen Rückerstattungen für Kund:innen erstreiten – Betroffene können kostenlos mitmachen

  • Fernwärmepreise bei E.ON und Hansewerk Natur sind seit dem Jahr 2020 um ein Vielfaches gestiegen
  • vzbv hält Preiserhöhungen für rechtswidrig
  • Mit dem Klage-Check des vzbv können Verbraucher:innen prüfen, ob eine der Klagen zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können
Heizung mit Taschenrechner davor mit der Aufschrift "Heizkosten"

Quelle: bartusp - 123RF

Preisanstiege um mehrere hundert Prozent: Viele Kund:innen der Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig. Deswegen hat der vzbv jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht, denen sich Verbraucher:innen anschließen können.

„Kein Wettbewerb, keine Wahlfreiheit, geringe Preistransparenz: Der Fernwärmemarkt ist in Deutschland alles andere als verbraucherfreundlich. E.ON und Hansewerk Natur fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die enormen und intransparenten Preisanstiege. Verbraucher:innen dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden. Mit den beiden Sammelklagen will der vzbv direkte Rückerstattungen für teilnehmende Verbraucher:innen einklagen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Nach Einschätzung des vzbv sind die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei E.ON und Hansewerk Natur unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung geht der vzbv gegen Preissteigerungen vor, die nach dem Jahr 2020 erfolgten.

Hohe Mehrbelastungen für Verbraucher:innen

E.ON hat auf der Grundlage seiner Preisänderungsklauseln  beispielsweise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl (NRW) den brutto-Arbeitspreis von 6,18 ct/kWh (2020) auf 23,24 ct/kWh (2022) erhöht. Nach Berechnung des vzbv bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh insgesamt 3.500 Euro Mehrkosten für die Jahre 2021 und 2022 zusammen. Anderswo sind ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.ON und Hansewerk Natur festzustellen.

Bei den Sammelklagen mitmachen

Verbraucher:innen machen bei einer der Sammelklagen mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/eon bzw. unter www.sammelklagen.de/verfahren/hansewerk. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert.

Außerdem können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/eon und www.sammelklagen.de/hansewerk für die News-Alerts des vzbv zu den entsprechenden Klagen anmelden. Dann werden sie per E-Mail über den Verlauf des jeweiligen Verfahrens informiert.

Hintergrund

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (410)
Urteile (1413)
Termine (6)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Patrick Langer

Patrick Langer

Referent Team Sammelklagen

info@vzbv.de +49 30 25800-0