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Datum: 15.08.2024

Fernwärmepreise: vzbv verklagt Avacon und Stadtwerke Neubrandenburg

Nach drastischen Preissteigerungen hat der vzbv Unterlassungsklage gegen die Fernwärmeanbieter eingereicht.

  • Fernwärmepreise bei Stadtwerken Neubrandenburg und Avacon Natur waren in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen
  • vzbv hält die Preiserhöhungen in der Vergangenheit für rechtswidrig und hat Unterlassungsklage erhoben
  • Die Verbraucherschützer prüfen zudem Sammelklagen. Betroffene können sich bereits melden
Fernwärme-Gulli in Nahaufnahme

Quelle: finecki-Adobe Stock

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zwei Unterlassungsklagen gegen die Fernwärmeanbieter Stadtwerke Neubrandenburg GmbH und Avacon Natur GmbH eingereicht. Nach Ansicht des vzbv hatten beide Anbieter ihre Preise teils drastisch angehoben und dabei unzulässige Preisklauseln verwendet. Wenn die Unterlassungsklagen des vzbv erfolgreich sind, können daraus Rückforderungsansprüche für betroffene Kund:innen folgen.

„Fehlende Preistransparenz und teils fragwürdige Preisgestaltung: Viele Fernwärmekund:innen sind ihrem Anbieter fast schutzlos ausgeliefert“, sagt Ronny Jahn, Teamleiter für Sammelklagen beim vzbv. „Mit den Klagen wollen wir rechtswidrige Preisanpassungen bei den Stadtwerken Neubrandenburg und Avacon Natur unterbinden. Verbraucher:innen könnten dann Rückzahlungen geltend machen.“

Nach Einschätzung des vzbv sind die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei Avacon Natur und den Stadtwerken Neubrandenburg unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Versorger hatten die Preisanpassung vor allem an die Entwicklung der enorm gestiegenen Gas-Börsenpreise gekoppelt. Die Anbieter sind aber verpflichtet, bei einer Anpassung auch die sonstigen für den Wärmemarkt relevanten Preise angemessen zu berücksichtigen. Das hätte in den zurückliegenden Jahren jedoch zu einer Dämpfung des Preisanstieges für die Wärmekund:innen geführt.

Mehrkosten von über 3.000 Euro

Beispiel Stadtwerke Neubrandenburg: Seit 2021 hat sich der Preis für Fernwärmekunden mehr als verdreifacht, von 8,03 auf 27,64 Cent je Kilowattstunde (kWh). Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 16.000 kWh ergeben sich daraus Mehrkosten in Höhe von über 3.000 Euro in einem Jahr. Im Jahr 2023 lag der Preis je kWh sogar noch wesentlich darüber.

Beispiel Avacon: In einem Versorgungsgebiet von Avacon hat sich der Preis allein von 2021 bis 2022 nahezu verfünffacht, von 5,6 Cent auf 27,74 Cent/kWh. Im Jahr 2023 ist der Preis sogar zeitweise auf 45 Cent/kWh gestiegen.

„Auch wenn die hohen Preise im Jahr 2023 teilweise durch die Energiepreisbremse der Bundesregierung abgefedert wurden, führten die Preiserhöhungen zu erheblichen Belastungen für Verbraucher:innen“, sagt Jahn.

vzbv prüft Sammelklage

Wenn die Oberlandesgerichte Celle (Avacon) und Rostock (Stadtwerke Neubrandenburg) dem vzbv zustimmen und die Preisanpassungsklauseln für unwirksam halten, folgen daraus Rückforderungsansprüche der Betroffenen. Diese können sich auf bis zu drei zurückliegende Jahre erstrecken. Der vzbv prüft parallel eine Sammelklage gegen beide Anbieter. Mit einem erfolgreichen Ergebnis können Verbraucher:innen hohe Beträge zurückverlangen. Die Versorger können dann für den gesamten Zeitraum höchstens zu den 2021 geltenden Preisen abrechnen und müssen die darüber hinausgehenden Beträge erstatten.

Verbraucher:innen, die von den Preissteigerungen der Avacon Natur oder den Neubrandenburger Stadtwerken seit 2021 betroffen sind, können sich unter www.sammelklagen.de melden.

Hintergrund

Fernwärmekund:innen können sich ihren Anbieter nicht aussuchen, da es in dem Monopolmarkt jeweils nur einen kommunalen Anbieter gibt. Der vzbv fordert seit langem eine Modernisierung der Verbraucherrechte im Fernwärmesektor, darunter ein deutschlandweites Wärmenetzregister und eine Wärmenetzkarte sowie eine bundeseinheitliche Preisaufsicht zur Überprüfung der Verbraucherpreise. Nach exorbitanten Preissteigerungen hat der vzbv bereits zwei Sammelklagen gegen HanseWerk Natur GmbH und E.ON eingereicht.

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Quelle: Verbraucherzentrale

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