Zu Forderungen, das Gesetzgebungsverfahren der Musterfeststellungsklage zu verzögern, erklärt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands:
„Die Musterfeststellungsklage bedeutet das Gegenteil der amerikanischen Klageindustrie. Sie schafft Rechtsklarheit auf Basis von gesetzlich geregelten Anwaltshonoraren. Anders als bei den US-amerikanischen Sammelklagen gibt es in Deutschland keine Klageanreize durch Erfolgshonorare oder einen pauschalen Strafschadenersatz, der Unternehmen disziplinieren soll. Daran wird auch die Musterfeststellungsklage nichts ändern.
Damit die Betroffenen im Dieselskandal nicht dumm dastehen, darf es keine Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess geben. Verzögerungstaktik oder falsche Missbrauchswarnungen sind reine Verhinderungsstrategien der Wirtschaft. Die Musterfeststellungsklage ist nur vor deutschen Gerichten möglich, damit diese in Massenschadensfällen einheitlich und für alle Betroffenen Recht sprechen. Das ist ökonomisch sinnvoll und bedeutet eine Entlastung für die Justiz.“
Der vzbv hat die wichtigsten Informationen und Forderungen zur Musterfeststellungsklage in einem zweiseitigen Faktenblatt zusammengefasst. Außerdem finden Sie unten Infografiken in druckfähiger Auflösung sowie eine Animation, die Sie unter Nennung der Quelle vzbv kostenlos redaktionell verwenden können.
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