- Am 15. Februar stimmt das Europäische Parlament über CETA ab.
- Trotz Verbesserungen: CETA ist kein verbraucherpolitischer Goldstandard.
- vzbv veröffentlicht Gutachten zu Verbraucherrechten in Handelsabkommen.
Am 15. Februar 2017 entscheidet das Europäische Parlament über das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass das Abkommen keine konkreten Vorteile für Verbraucher beinhaltet. Eine verbraucherfreundliche Regulierung müsse sichergestellt und in den Zielbestimmungen verankert werden.
„CETA ist kein neues Goldstandard-Abkommen. Zwar gab es in einigen Bereichen Verbesserungen, aber Verbraucherrechte werden durch CETA nicht gestärkt“, kritisiert Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Handelsabkommen unterscheiden sich in Verbraucherfreundlichkeit
„Schon heute finden sich hin und wieder verbraucherfreundliche Regeln in Handelsabkommen. Doch Verbraucherschutz ist kein nice-to-have, sondern sollte in jedem Abkommen verankert werden“, sagt Müller. Wie Verbraucherrechte bislang in Handelsabkommen Beachtung finden, untersucht ein Gutachten des vzbv. Im Fokus stehen sechs aktuelle Handelsabkommen sowie das Regelwerk der Welthandelsorganisation.
Das Gutachten zeigt, dass es schon heute durchaus verbraucherfreundliche Regelungen in Handelsabkommen gibt. Die meisten wurden jedoch nicht in CETA übernommen. „Wenn die EU-Kommission und die Bundesregierung eine wertorientierte Handelspolitik verfolgen wollen, dürfen Verbraucherrechte in Zukunft nicht fehlen“, so Müller.
Nachholbedarf bei Produktkennzeichnung und e-Commerce
Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass CETA durchaus gute Regeln für den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen vorsehe. Bei der Produktkennzeichnung und beim e-Commerce bleibe CETA aus Verbrauchersicht jedoch hinter anderen Handelsabkommen zurück. Außerdem verankere keines der untersuchten Abkommen Verbraucherschutz in seinen Zielbestimmungen oder Ausnahmevorschriften.