- Politik muss Fehlentwicklungen in der Autobranche ausbremsen.
- Nur sechs Prozent der Verbraucher meinen, dass die Politik im VW-Dieselskandal die Interessen betroffener Kunden vertritt.
- vzbv fordert Entschädigung für betroffene Verbraucher.
Zum Dieselgipfel der Bundesregierung am Mittwoch, 2. August 2017, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) politische Konsequenzen aus möglichen Kartellabsprachen gefordert. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entschädigt werden. „Die Bundesregierung muss Fehlentwicklungen in der Autobranche endlich ausbremsen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv hat die Mehrzahl der Verbraucher das Gefühl, dass ihre Interessen im VW-Dieselskandal bislang zu kurz kommen.
„Manipulierte Dieselautos, Fahrverbote, mögliche Kartellabsprachen: Der Dieselskandal erreicht eine neue Dimension. Jetzt ist mehr als zuvor die Politik gefragt. Wir brauchen keinen Dieselgipfel. Wir brauchen einen Autogipfel, bei dem die Politik die Autobranche in die Verantwortung nimmt. Verbraucher dürfen nicht auf den Schäden sitzen bleiben“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Fast zwei Drittel der Verbraucher (63 Prozent) meinen einer aktuellen forsa-Umfrage zufolge, dass die Politik im VW-Dieselskandal eher die Belange der deutschen Autoindustrie vertritt. Nur sechs Prozent der Befragten glauben, dass die Politik die Interessen der betroffenen VW-Dieselbesitzer vertritt (Umfrage vom 17./18. Juli 2017).
Die Forderungen des vzbv zum Autogipfel:
Millionen Autofahrer sind von den Dieselmanipulationen, Fahrverboten und möglichen Kartellabsprachen betroffen. Ihre Stimme muss beim Autogipfel gehört werden. Ein Austausch nur zwischen Politik und Autoindustrie wird der Dimension der Probleme nicht gerecht.
Der vzbv fordert eine Entschädigung aller betroffenen Autofahrer, sollte es zu Kartellabsprachen zwischen Autoherstellern gekommen sein.
Mit Blick auf den VW-Skandal gilt nach wie vor: VW muss nach der Manipulation von Dieselautos endlich Verantwortung übernehmen. Dazu zählen die Entschädigung betroffener Dieselfahrer und Garantien bei Umrüstungen. VW muss darüber hinaus die Gewährleistungsfrist für betroffene Fahrzeuge bis Ende 2021 verlängern. Sollten sich Dieselmanipulationen bei weiteren Herstellern bestätigen, müssen deren Kunden ebenfalls entschädigt werden.
Umrüstungen von Dieselfahrzeugen dürfen keine bloße Symbolpolitik sein. Sie müssen zu einem signifikanten Rückgang der Stickoxid-Emissionen auch auf der Straße führen. Bleibt der Nachweis aus, dass der Schadstoffausstoß deutlich gesenkt wird, lehnt der vzbv eine verpflichtende Nachrüstung ab. In diesem Fall müssen die Hersteller wirksamere Optionen anbieten, die über einfache Software-Updates hinausgehen.
Umrüstungen sind richtig und konsequent. Eine Pflicht zur Umrüstung setzt aber voraus, dass die Hersteller für negative Auswirkungen und Kosten aufkommen. Sind die Hersteller nicht bereit, entsprechende Garantien auszusprechen, müssen Kunden den Kauf rückabwickeln können. Verbraucher dürfen nicht das Risiko für Verfehlungen der Autoindustrie tragen müssen. Bei Umrüstungen ist das Kraftfahrtbundesamt in der Verantwortung, Verbraucher umfassend über Rechte und Pflichten zu informieren.
Fahrverbote treffen die Falschen. Der vzbv fordert ein Umtauschrecht, wenn Autos eine Stilllegung oder der Entzug der Zulassung droht. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein manipuliertes Dieselfahrzeug gegen einen entsprechenden Benziner eingetauscht werden muss. Verbraucher brauchen zudem klare, leicht verständliche und verbindliche Informationen, welche Fahrzeuge im Falle von Fahrverboten wo Einfahrt haben – oder auch nicht.
Sollte es tatsächlich zu Kartellabsprachen zwischen Autoherstellern gekommen sein, fordert der vzbv gemeinsam mit seinem Dachverband BEUC eine zweckgebundene Verwendung der Kartellbußen im Sinne der Verbraucher. Hierüber ist eine öffentliche Debatte nötig.
VW-Skandal und mögliches Autokartell zeigen, wie groß der Bedarf nach einer Musterfeststellungsklage ist. Sie bietet den Vorteil in nur einem Verfahren zentrale Rechtsfragen für eine Vielzahl von Verbrauchern zu klären. Betroffene Verbraucher könnten sich der Klage einfach anschließen. Die Verjährung wäre gehemmt. Die nächste Bundesregierung muss die Musterfeststellungsklage zügig einführen und so ausgestalten, dass sie auch für die aktuellen Fälle von Abgasmanipulation und die möglichen Kartellabsprachen greift.
Im Kartellrecht sind dringend Beweiserleichterungen und gesetzliche Vermutungen zur Schadenshöhe nötig. Wenn jeder Verbraucher individuell nachweisen muss, welcher Schaden ihm durch ein Kartell entstanden ist, ist es sehr schwierig, Geld zurückzuerhalten. Bei Kartellverstößen muss deshalb eine Schadenshöhe vermutet werden können, zum Beispiel in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises. Im Fall des möglichen Autokartells hieße das, dass sich für Verbraucher ein Schaden in Höhe von zehn Prozent des Neuwagenpreises annehmen ließe.
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