- Unternehmen nutzen Kooperationen mit Schulen, um ihre Marke im Klassenzimmer zu platzieren.
- vzbv fordert: Die Kultusministerkonferenz muss Standards für einen werbefeie Schule etablieren.
- Eine Online-Befragung mit 57 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Nachgang der Veranstaltung „Werbung in der Schule“ deuten in dieselbe Stoßrichtung.
Schulen sollen optimal bilden und auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereiten. Werbung gewinnorientierter Unternehmen hat aus Sicht des Verbraucherschutzes dort nichts zu suchen. In der Realität sind Wirtschaftsakteure im Klassenzimmer aber sehr aktiv. Im Nachgang an die Veranstaltung „Werbung in der Schule“ hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Online-Befragung zu diesem Thema durchgeführt. Die Antworten sollen dazu beitragen, Herausforderungen und künftige Vorgehensweisen rund um „Werbung in der Schule“ zu identifizieren. Die 57 Befragten stimmen mehrheitlich (40 bis 48) den Forderungen des vzbv in einer anonymen, nicht repräsentativen Befragung zu.
„Als Verbraucherschützer kritisieren wir schon lange, dass Klassenräume nicht zum Marktplatz für gewinnorientierte Unternehmen werden dürfen. Wirtschaftsakteure nutzen die Engpässe im Bildungssystem als Lückenfüller, um ihre Angebote zu platzieren. Es besteht großer politischer Handlungsdruck. Alle Länder sind hiervon betroffen: die Kultusministerkonferenz steht jetzt mehr denn je in der Verantwortung“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Ergebnisse der Umfrage
Für 20 von 57 Befragten überwiegen eindeutig die Nachteile der Wirtschaftsaktivitäten in der Schule. Als Nachteile werden vor allem verdeckte Einflussnahme auf Bildungsprozesse und -inhalte, kritische Einordnung und Filterung von Informationen sowie Markenprägung am Bildungsort Schule genannt. Zudem berichtet ein Drittel der Befragten (17 von 57 Befragten) von einer Zunahme der Werbung in Schule im Kontext der digitalen Bildung während der Corona-Krise. Die meisten Befragten (36 von 57 Befragten) sehen die Aktivitäten von Wirtschaftsakteuren in Schulen eindeutig oder mindestens teilweise als Lückenfüller im Bildungssystem bei finanziellen Engpässen oder fehlenden Bildungsmaterial.
Forderungen des vzbv finden Zustimmung
Zwischen 40 und 48 der 57 Befragten stimmen den jeweiligen Forderungen des vzbv zu:
- Die Kultusministerkonferenz muss handeln, um Standards für einen wirtschaftsinteressenfreien Lernort Schule zu etablieren.
- Die Schulgesetze und Regelungen in den Bundesländern müssen nachgebessert werden.
- Die Aktivitäten von Wirtschaftsakteuren müssen über ein Transparenzregister offengelegt werden.
- Verpflichtende Aus- und Fortbildungsangebote für Pädagoginnen und Pädagogen von öffentlicher Seite müssen angeboten werden, damit diese sich mit Einflussnahme durch Wirtschaftsakteure an Schulen auseinandersetzen können.
- Unternehmen sollten über ihre Spenden in eigenen Medien sprechen – aber damit keine „Werbefläche“ in Schulen kaufen dürfen. Dieser Aussage stimmen 47 der 57 Befragten zu bzw. eher zu. Dort haben Firmen-Logos nichts verloren.
Methode:
Online-Befragung mit LimeSurvey (nicht repräsentativ). Grundgesamtheit: Angemeldete Personen der vzbv-Veranstaltung „Werbung in der Schule“ vom 28.09.2020 (ca. 150 Personen) und Aufruf über Twitter.
Stichprobengröße: 68 Befragte. Erhebungszeitraum: 23.11.2020 bis 20.12.2020.