- Neue Bundesregierung muss Musterfeststellungsklage schnellstmöglich einführen.
- vzbv stellt fünf Eckpunkte zur verbraucherfreundlichen Umsetzung des neuen juristischen Instruments vor.
- vzbv diskutiert gemeinsam mit der Europäischen Kommission am 27. November 2017 Lösungsmodelle, um Durchsetzung des Verbraucherrechts zu verbessern.
Seit einigen Monaten beschäftigt die Musterfeststellungsklage Medien und Politik. Anlass hierfür war vor allem der VW-Skandal. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert bereits seit vielen Jahren, die Lücke im kollektiven Rechtsschutz in Deutschland zu schließen. Auch wenn die Musterfeststellungsklage für betroffene VW-Kunden womöglich zu spät kommt: Fälle, in denen massenweise Verbraucher geschädigt werden, gibt es immer wieder. Der vzbv stellt deshalb fünf Eckpunkte vor, wie ein neues juristisches Instrument wie die Musterfeststellungsklage funktionieren kann.
„Eine Musterfeststellungsklage muss praktikabel und effizient sein, um zu einem echten Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher zu werden“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Auch Gerichte und Unternehmen würden davon profitieren. Eine neue Bundesregierung muss die klaffende Lücke im kollektiven Rechtsschutz schnellstmöglich schließen.”
Der vzbv schlägt fünf Eckpunkte zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vor:
1. Verbandsklage leitet Musterverfahren ein
Bislang können Verbraucherverbände auf Unterlassung klagen. So zwingen sie Unternehmen, Rechtsverstöße ab sofort einzustellen. Damit aber auch bereits betroffene Verbraucher entschädigt werden, sollte über eine Verbandsklage ein Musterverfahren eingeleitet werden können.
2. Wenige Einzelfälle reichen aus
Maximal zehn Einzelfälle sollten ausreichen, um eine Musterfeststellungsklage anstoßen zu können. Denn jede einzelne Fallrecherche ist aufwendig, kostet Zeit und verzögert das Verfahren.
3. Klage muss Verjährung automatisch aussetzen
Startet ein Musterfeststellungsverfahren, muss automatisch die Verjährung gehemmt werden. Nur so haben Verbraucher eine echte Chance auf Entschädigung, denn individuelle Ansprüche würden andernfalls bei langen Verfahren verjähren.
4. Urteil muss bindend sein
Auf ein Gerichtsurteil müssen sich betroffene Verbraucher verlassen, also verbindlich berufen können. Geschädigte müssen das Geld, das ihnen zusteht, einfacher einfordern können. Nachgelagerte Schlichtungsverfahren könnten dabei helfen, individuelle Zahlungsansprüche verbindlich zu berechnen.
5. Verbraucher entschädigen
Ein Musterverfahren muss auch mit einem Vergleich enden können. Dieser muss nicht nur die Klärung (Feststellung) des Sachverhalts umfassen, sondern auch Entschädigungszahlungen an betroffene Verbraucher ermöglichen.
Im Downloadbereich finden Sie ein Faktenblatt zur Musterfeststellungsklage.
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