Die Große Koalition hat es versäumt, den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage auf den Weg zu bringen. Jetzt muss die neue Regierung ran: „Sobald sich die Regierung gebildet hat, muss die Musterfeststellungsklage eingeführt werden. Der Gesetzentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bildet dafür eine gute Basis“, so Roland Stuhr, Referent für Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Effektives Verfahren ermöglichen
Durch die Musterfeststellungsklage kann eine effektive und kostengünstigere Entschädigung von Verbrauchern bei Massenschäden gelingen. Bisher müssen Verbraucher individuell auf Entschädigung klagen. Dabei sind Kostenrisiko und Aufwand nicht nur für Verbraucher hoch: Massenhafte Einzelklagen belasten auch die Gerichte und sind für Unternehmen ineffizient. „Eine Musterfeststellungsklage durch Verbände schafft Rechtssicherheit und Klarheit für alle Seiten“, so Stuhr. „Bisher werden Verbraucher mit ihrem Schaden alleine gelassen. Nicht selten verjähren ihre Ansprüche, bis ein rechtskräftiges Grundsatzurteil vorliegt. Das muss sich dringend ändern.“
Massenschäden nicht nur im Dieselskandal
Der vzbv setzt sich seit Jahren für die Einführung der Musterfeststellungsklage ein. Der Dieselskandal hat der Musterfeststellungsklage viel Aufmerksamkeit verschafft. Es gibt jedoch noch viele andere Fälle von Massenschäden, die ohne neue kollektive Klagemöglichkeiten – wie Musterfeststellungsverfahren – nicht bewältigt werden können.
„Umso wichtiger ist es, dass die künftige Bundesregierung endlich die Lücken im kollektiven Rechtsschutz schließt und die Musterfeststellungsklage umsetzt“, so Stuhr.
Die ausführliche Stellungnahme des vzbv zum Gesetzentwurf des BMJV können Sie untenstehend herunterladen.