Ein freier und fairer Austausch von Mobilitätsdaten bietet unter strikter Beachtung des Datenschutzes große Vorteile für Verbraucher:innen in der digitalisierten Mobilität.
100 Tage
1 Jahr
Das BMDV hat die Erarbeitung eines Mobilitätsdatengesetzes verschoben, da auf EU-Ebene Vorgaben durch den Data-Act zu erwarten sind. Der zu regelnde Zugang zu Fahrzeugdaten sollte auf nationaler Ebene durch ein Stakeholder-Gremium begleitet werden.
Halbzeitbilanz
Das BMDV hat einen Stakeholderprozess eingeleitet und im Juli 2023 ein Eckpunktepapier für ein Mobilitätsdatengesetz vorgelegt, auf dessen Basis bis Ende 2023 ein Gesetzentwurf verfasst werden soll. Demnach soll das Mobilitätsdatengesetz Bereitstellungspflichten aus den verschiedenen EU-Gesetzgebungen bündeln sowie Datenqualitäten definieren und sichern. Die in den Eckpunkten avisierten Maßnahmen können nur ein erster Schritt zu einem ganzheitlichen sektorspezifischen Rahmengesetz sein, das der vzbv seit langem fordert. Wichtige Felder wie ethische Grundsätze, Anonymisierungsanforderungen und Zugang zu Fahrzeugdaten sind nicht vorgesehen, was der vzbv kritisiert.
1 Jahr zur Wahl
Nach einem Eckpunktepapier im Juli 2023 hat das BMDV im Mai 2024 einen Referentenentwurf zum Mobilitätsdatengesetz vorgelegt. Einige Vorgaben werden vom vzbv begrüßt, wie die verpflichtende und unentgeltliche Bereitstellung von Mobilitätsdaten durch die Anbieter, die Vorgaben zur Datennutzung und die technisch koordinierenden und kommunikativen Aufgaben des Bundeskoordinators. Jedoch kritisiert der vzbv, dass wichtige Punkte nicht im Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Dazu zählen die Berücksichtigung von Fahrzeugdaten, klare Anforderungen an die Anonymisierung, die auch Schutz vor De-Anonymisierung bietet. Außerdem fehlen Anreize, künftig weitere wichtige Mobilitätsdaten zu erheben. Insgesamt betrachtet schafft der Referentenentwurf mehrere Verbesserungen, kann jedoch in dieser Form nicht als ganzheitliches Mobilitätsdatengesetz angesehen werden.
- Der faire Zugang zu Fahrzeug- und Mobilitätsdaten ist entscheidend, um Verbraucher:innen Mobilitätsmehrwerte bieten sowie durch effiziente Verkehrssteuerung dem Klimaschutz dienen zu können.
- Verbraucherfreundliche Regelungen zur Nutzung von Daten stärken das Vertrauen in die datengetriebene Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen.
- „Wir schaffen ein Mobilitätsdatengesetz und stellen freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicher.“
- „Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten streben wir ein Treuhänder-Modell an, das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt. Im Gesetz zum autonomen Fahren werden wir die Regelungen verbessern, Haftungsfragen klären und die Datenhoheit der Nutzer sicherstellen.“
- Der vzbv fordert ein sektorales Datengesetz im Bereich der Mobilität (Mobilitätsdatengesetz), das allgemeingültige Regeln zur Datensicherheit, zur Datennutzung, den Zugang zu Mobilitätsdaten, deren Verwendungsmodalitäten, Anonymisierung und die Kontrolle über personenbezogene Daten regelt.
- Für einen fairen Zugang zu Fahrzeugdaten soll ein wettbewerbsneutrales Treuhänder-Modell festgelegt werden, das die Zugriffsbedürfnisse der Nutzer:innen sowie privater Anbieter und staatlicher Organe angemessen berücksichtigt.
- Verbraucher:innen müssen ihre Datenhoheit informiert und selbstbestimmt ausüben können. Dazu gehört, dass sie Datenverarbeitung und -weiterleitung im Zweifel abschalten können.