Faire Regeln für Mobilitätsdaten

BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Frau navigiert auf Touchscreen ihres Autos

Quelle: foxyburrow - AdobeStock

Ein freier und fairer Austausch von Mobilitätsdaten bietet unter strikter Beachtung des Datenschutzes große Vorteile für Verbraucher:innen in der digitalisierten Mobilität.

100 Tage

Nicht begonnen

1 Jahr

Nicht begonnen

Das BMDV hat die Erarbeitung eines Mobilitätsdatengesetzes verschoben, da auf EU-Ebene Vorgaben durch den Data-Act zu erwarten sind. Der zu regelnde Zugang zu Fahrzeugdaten sollte auf nationaler Ebene durch ein Stakeholder-Gremium begleitet werden.

Halbzeitbilanz

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Das BMDV hat einen Stakeholderprozess eingeleitet und im Juli 2023 ein Eckpunktepapier für ein Mobilitätsdatengesetz vorgelegt, auf dessen Basis bis Ende 2023 ein Gesetzentwurf verfasst werden soll. Demnach soll das Mobilitätsdatengesetz Bereitstellungspflichten aus den verschiedenen EU-Gesetzgebungen bündeln sowie Datenqualitäten definieren und sichern. Die in den Eckpunkten avisierten Maßnahmen können nur ein erster Schritt zu einem ganzheitlichen sektorspezifischen Rahmengesetz sein, das der vzbv seit langem fordert. Wichtige Felder wie ethische Grundsätze, Anonymisierungsanforderungen und Zugang zu Fahrzeugdaten sind nicht vorgesehen, was der vzbv kritisiert.

1 Jahr zur Wahl

- Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen
Kabinettsentwurf

Nach einem Eckpunktepapier im Juli 2023 hat das BMDV im Mai 2024 einen Referentenentwurf zum Mobilitätsdatengesetz vorgelegt. Einige Vorgaben werden vom vzbv begrüßt, wie die verpflichtende und unentgeltliche Bereitstellung von Mobilitätsdaten durch die Anbieter, die Vorgaben zur Datennutzung und die technisch koordinierenden und kommunikativen Aufgaben des Bundeskoordinators. Jedoch kritisiert der vzbv, dass wichtige Punkte nicht im Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Dazu zählen die Berücksichtigung von Fahrzeugdaten, klare Anforderungen an die Anonymisierung, die auch Schutz vor De-Anonymisierung bietet. Außerdem fehlen Anreize, künftig weitere wichtige Mobilitätsdaten zu erheben. Insgesamt betrachtet schafft der Referentenentwurf mehrere Verbesserungen, kann jedoch in dieser Form nicht als ganzheitliches Mobilitätsdatengesetz angesehen werden.

  • Der faire Zugang zu Fahrzeug- und Mobilitätsdaten ist entscheidend, um Verbraucher:innen Mobilitätsmehrwerte bieten sowie durch effiziente Verkehrssteuerung dem Klimaschutz dienen zu können.
  • Verbraucherfreundliche Regelungen zur Nutzung von Daten stärken das Vertrauen in die datengetriebene Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen.
  • „Wir schaffen ein Mobilitätsdatengesetz und stellen freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicher.“
  • „Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten streben wir ein Treuhänder-Modell an, das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt. Im Gesetz zum autonomen Fahren werden wir die Regelungen verbessern, Haftungsfragen klären und die Datenhoheit der Nutzer sicherstellen.“
  • Der vzbv fordert ein sektorales Datengesetz im Bereich der Mobilität (Mobilitätsdatengesetz), das allgemeingültige Regeln zur Datensicherheit, zur Datennutzung, den Zugang zu Mobilitätsdaten, deren Verwendungsmodalitäten, Anonymisierung und die Kontrolle über personenbezogene Daten regelt.
  • Für einen fairen Zugang zu Fahrzeugdaten soll ein wettbewerbsneutrales Treuhänder-Modell festgelegt werden, das die Zugriffsbedürfnisse der Nutzer:innen sowie privater Anbieter und staatlicher Organe angemessen berücksichtigt.
  • Verbraucher:innen müssen ihre Datenhoheit informiert und selbstbestimmt ausüben können. Dazu gehört, dass sie Datenverarbeitung und -weiterleitung im Zweifel abschalten können. 

Alles zum Thema: Digitale Mobilität

Artikel (26)
Dokumente (6)
Verbraucherinteressen und Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Kurzstellungnahme des vzbv | Juli 2024

Verbraucherinteressen und Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Kurzstellungnahme des vzbv | Juli 2024

Kurzpapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. zum Konsultationsentwurf einer Entscheidung über die Nichtanordnung eines Vergabeverfahrens und Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz sowie einer Entschließung zur späteren Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens der Bundesnetzagentur.

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Mit einem Mobilitätsdatengesetz auf der Höhe der Zeit die Mobilität voranbringen

Mit einem Mobilitätsdatengesetz auf der Höhe der Zeit die Mobilität voranbringen

vzbv-Stellungnahme zum Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes und dem Entwurf einer Mobilitätsdaten-Bundeskoordinierungsverordnung| Mai 2024

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Politikcheck 2023

Politikcheck 2023

Verbraucherpolitische Halbzeitbilanz der 20. Legislaturperiode

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Nationales Mobilitätsdatengesetz  als Basis für eine digitalisierte Mobilität zum Wohle aller | vzbv-Stellungnahme | August 2023

Nationales Mobilitätsdatengesetz als Basis für eine digitalisierte Mobilität zum Wohle aller | vzbv-Stellungnahme | August 2023

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu den Eckpunkten des/eines Mobilitätsdatengesetzes  | August 2023

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Mobility Data Guardian - Ensuring Digital Privacy in Connected Vehicles For All Conumsers | Position paper of the Federation of German Consumer Organisations | November 2022

Mobility Data Guardian - Ensuring Digital Privacy in Connected Vehicles For All Conumsers | Position paper of the Federation of German Consumer Organisations | November 2022

Position paper of the Federation of German Consumer Organisations (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv) on consumer-friendly and fair access to vehicle data | November 2022

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PDF | 418.8 KB
Videos & Grafiken (7)
Balkendiagramm Nur jeder Sechste ist generell dazu bereit, seine Mobilitätsdaten weiterzugeben, knapp jeder Vierte hingegen nur unter der Bedingung, dass man selbst von der Datenweitergabe profitiert, und gut jeder Dritte, wenn sie der Allgemeinheit nutzt. Ein weiteres Drittel ist generell nicht dazu bereit.

Quelle: vzbv

Bedingungen für die Weitergabe von Mobilitätsdaten.png

Balkendiagramm Nur jeder Sechste ist generell dazu bereit, seine Mobilitätsdaten weiterzugeben, knapp jeder Vierte hingegen nur unter der Bedingung, dass man selbst von der Datenweitergabe profitiert, und gut jeder Dritte, wenn sie der Allgemeinheit nutzt. Ein weiteres Drittel ist generell nicht dazu bereit.

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mobilitätsdaten Großteil-Chance-Verkehr-klimaverträglicher.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Mehr-Investitionen-ÖPNV-erwünscht.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

Quelle: vzbv

VR-2023 Attraktiver-ÖPNV Hohe-Pünktlichkeit-Zuverlässigkeit-Muss.png

Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

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