Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Verordnung)

Quelle: putilov_denis - Fotolia.com

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Mit der ePrivacy-Verordnung will die Europäische Kommission den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern.

- Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Immer mehr Menschen nutzen Internetdienste wie Skype, WhatsApp oder Facebook für ihre Alltagskommunikation. Anders als die herkömmlichen Kommunikationskanäle wie Telefon und SMS werden Internetdienste von den bisherigen Telekommunikationsgesetzen häufig nicht erfasst. Das heißt: Vertrauliche Kommunikation und persönliche Daten sind rechtlich lückenhaft geschützt. Ändern soll das die neue E-Privacy-Verordnung der EU.

„Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der E-Privacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten.“

Aus Sicht des vzbv muss gewährleistet sein, dass der Schutz persönlicher Daten und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation im Vordergrund stehen und nicht verhandelbar sind. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die Verarbeitung von Kommunikationsdaten und Tracking ausschließlich auf Basis der Einwilligung des betroffenen Nutzers oder zu in der Verordnung festgelegten Zwecken erfolgen dürfen und eine zweckändernde Weiterverarbeitung von Kommunikationsdaten unterbunden wird

Die Bundesregierung hat sich am 8. Juni 2018 im EU-Rat positioniert und diese Position erneut am 4. Dezember 2018 sowie am 07. Juni 2019 bestätigt. Die gefundenen Kompromisse zwischen den Ressorts der Bundesregierung sind nach dem derzeitigen Stand weitgehend annehmbar. Eine allgemeine Ausrichtung des EU-Rats konnte bislang nicht erzielt werden.

Downloads

E-Privacy-Verordnung | vzbv-Positionspapier | 24.09.2018

E-Privacy-Verordnung | vzbv-Positionspapier | 24.09.2018

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Datenschutz und Privatsphäre bei Telekommunikationsdiensten und Telemedien sicherstellen | Stellungnahme des vzbv | Januar 2021

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