Verbraucher müssen vor Schäden durch Softwareschwachstellen besser geschützt werden. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung müssen an das digitale Zeitalter und das Internet der Dinge angepasst werden.
Das bestehende deutsche Produkthaftungsgesetz, welches auf der über 30 Jahre alten europäischen Richtlinie beruht, ist aus Sicht des vzbv nicht in der Lage die Haftungsfragen, die sich im digitalen Zeitalter stellen, adäquat zu regeln. Die zunehmende technische Komplexität und eine durch die Vernetzung von Geräten bedingte Vielzahl möglicher Schadensverursacher stellen die bisherigen gesetzlichen Regelungen in Frage.
„Wir werden das Produktsicherheitsrecht novellieren, um die IT-Sicherheit in verbrauchernahen Produkten zu erhöhen. Dazu werden wir u. a. das Produkthaftungsrecht anpassen, Mindeststandards vorschreiben und die Einführung einer gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung prüfen. Darüber hinaus werden wir ein europaweit gültiges IT-Sicherheits-Gütesiegel etablieren.“
Die Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung an das digitale Zeitalter ist eine Kernforderung des vzbv. Verbraucher müssen vor Schäden durch Softwareschwachstellen besser geschützt werden. Die Bundesregierung sollte sich aktiv in die laufende Diskussion zur möglichen Überarbeitung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie einbringen. Die Prüfung der Einführung einer gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung begrüßt der vzbv. Ein solches Konzept hätte den Vorteil, dass Verbraucher neben dem Verkäufer einen weiteren Schuldner in Anspruch nehmen könnten.
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