Die Gesetzliche Krankenversicherung muss wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden, um Verbraucher vor Kostensteigerungen zu schützen.
Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen zurzeit einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent – Tendenz steigend. Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung liegt seit 2015 bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Seitdem ist der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben und damit gedeckelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen ebenfalls 7,3 Prozent – plus Zusatzbeitrag. Alle Ausgabensteigerungen in der Versorgung müssen allein die Versicherten über Zusatzbeiträge bezahlen. Angesichts der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen werden diese stetig steigen und viele Verbraucherinnen und Verbraucher überfordern.
„Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.“
Gesetzlich Versicherte müssen finanziell entlastet und der Preiswettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen muss entschärft werden. Um im Wettbewerb mit anderen Kassen zu bestehen und Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Krankenkassen, Ausgaben zu vermeiden und ihre Zusatzbeiträge möglichst niedrig zu halten. Sinnvoller ist es aber, den Wettbewerb um mehr Service- und Versorgungsqualität zwischen den Krankenkassen zu steigern. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der GKV ist aus Verbrauchersicht unerlässlich. Die Kosten müssen zukünftig wieder gerecht verteilt und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen bezahlt werden.
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung dieses Vorhabens im Juni 2018 den Kabinettsentwurf für das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorgelegt.
Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr zu begrüßen. Aus Sicht des vzbv muss allerdings noch ein stärkerer Schwerpunkt auf die Ermöglichung eines Qualitätswettbewerbs zwischen Krankenkassen gelegt werden.