Automatisiertes und autonomes Fahren braucht klare Regeln um einen wirklichen Mehrwert für Verbraucher zu bieten.
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Die Gesetzesänderung ermöglicht die Zulassungen verschiedener autonomer Mobilitätsformen wie zum Beispiel fahrerlose Kleinbusse und Autos. Die gefundenen Regelungen sind nicht ausreichend, um Vertrauen in diese neuen Fahrzeuge zu erhöhen. Es bleiben viel zu viele Fragen offen, um autonomes Fahren gerade für die zukünftigen Mitfahrer und andere Verkehrsbeteiligte sicher zu machen. Die digitale Transformation der Mobilität muss immer den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Der bisher ausgebliebene gesellschaftliche Dialog zur Einführung fahrerloser Mobilität muss nachgeholt werden und der Gesetzesrahmen mit den Anforderungen der Bürger abgeglichen werden.
Fahrerlose Autos oder Fahrzeuge, die untereinander und mit der Umwelt kommunizieren: Was sich wie Science-Fiction anhört, ist bereits in der Testphase und wird in ein paar Jahren Realität sein. Für Verbraucherinnen und Verbraucher verspricht das automatisierte und vernetzte Fahren mehr Komfort, Flexibilität und Sicherheit. Die Schattenseite der Digitalisierung: Verkehrs- und Fahrdaten werden gesammelt und ausgewertet.
„Wir wollen einen Rechtsrahmen für das autonome Fahren schaffen, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Sicherheit.“
„Bis zum Ende der Legislaturperiode werden wir die rechtlichen Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge (Stufe 5) auf geeigneten Infrastrukturen schaffen. Wir wollen die Haftungsregelungen beim Einsatz autonomer Systeme (z. B. selbstfahrende Kfz, Roboter) mit dem Ziel auf den Prüfstand stellen, um gegebenenfalls drohende Haftungslücken zu schließen.“
Neben den technischen Rahmenbedingungen sind insbesondere rechtliche Fragen zu klären, bevor Autos mit Hochautomatisierung und Vernetzung auf die Straßen dürfen. Das Verkehrsrecht muss an Situationen angepasst werden, in denen autonome Systeme die Führung eines Wagens übernehmen.