Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für die Rechte der Verbraucher:innen auch vor Gericht ein. Mit Abmahnungen und Klagen geht der vzbv gegen Anbieter von Produkten und Dienstleistungen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Über 750 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Quelle: Dominik Butzmann / vzbv
Ramona Pop
Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Wir setzen Verbraucherrechte konsequent auch vor Gericht durch. Dabei gehen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Anbieter vor, die sich nicht an geltendes Recht halten. Mit Abmahnungen und Unterlassungen erreichen wir, dass Anbieter nicht-verbraucherfreundliche Vertragsklauseln ändern und Abzocke beenden. Kollektive Klagerechte wie die Musterfeststellungsklage und die neue Sammelklage ermöglichen es, betroffenen Verbraucher:innen zu ihrem Recht und auch zu Entschädigung kommen zu lassen.
So setzt der vzbv Verbraucherrecht durch
Als klagebefugter Verband leitet der vzbv jährlich rund 300 Verfahren gegen Anbieter ein, die aus Sicht des vzbv gegen Verbraucherrecht verstoßen. Grundlage für Abmahnungen und Klagen sind Fälle, die direkt an die Verbraucherzentralen oder den vzbv gemeldet werden, in Beratungsgesprächen oder bei Untersuchungen herausstechen oder im Rahmen der Marktbeobachtung auffällig werden. Der vzbv prüft dann, ob es ob es sich um rechtliche Verstöße handelt und welche juristischen Schritte passend sind. Daran arbeiten zwei Teams im Verband: Team Rechtsdurchsetzung und Team Sammelklagen.
Welche Rolle spielt die Rechtsdurchsetzung in der Arbeit des vzbv?
Videointerview mit Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv
Die Deutsche Post muss ihre digitalen Briefmarken länger gelten lassen, Landgericht erklärt Preisanpassungsklausel von DAZN für unwirksam, Kund:innen des Energieversorgers BEV können ihren versprochenen Neukundenbonus erhalten: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Jahr 2023 zahlreiche Erfolge für Verbraucher:innen vor Gericht erzielt.
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Sammelklagen
Ob Dieselskandal, unrechtmäßig erhobene Bankentgelte oder überhöhte Strompreise: Immer wieder werden Verbraucher:innen Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken. Häufig scheuen sie dann den Gang vor Gericht – vor allem, wenn es um kleinere Beträge geht. Für diesen Fall gibt es seit 10. Oktober 2023 die neue Sammelklage.
Verbände wie der vzbv klagen stellvertretend für die Verbraucher:innen. Diese können sich in ein Klageregister eintragen. Der Verband übernimmt die Kosten für das Verfahren. Ein Urteil gilt dann automatisch für alle angemeldeten Menschen und sie erhalten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch einen Sachwalter direkt, also ohne selbst noch mal klagen zu müssen, eine Entschädigung.
Der Begriff der Sammelklage ist nicht gesetzlich definiert und wird in der Öffentlichkeit unterschiedlich verwendet. Der vzbv nutzt Sammelklage als Oberbegriff: für die Musterfeststellungsklage, mit der die Voraussetzungen für Ansprüche festgestellt werden und auch für die Abhilfeklage, mit der der vzbv direkt Schadensersatzleistungen einklagen kann. Beide Klageformen sind Varianten der Sammelklage.
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Einfache Anmeldung, keine Prozesskostenrisiken und bei Erfolg gibt es Schadensersatz zurück - Sammelklagen der Verbraucherzentrale haben zahlreiche Vorteile für Verbraucher:innen. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren.
Urteil vom 18.07.2024 | 18.07.2024, Az. 1UKl2/24 – nicht rechtskräftig | OLG Frankfurt am Main
Mobilfunkanbieter dürfen nicht ohne Einschränkung eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatz-SIM-Karte berechnen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Drillisch Online GmbH entschieden, die unter anderem die Marke simplytel betreibt.
Urteil vom 11.09.2024 | I ZR 168/23 | Bundesgerichtshof
Statement von Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv, zur Klage des vzbv und zum BGH-Urteil zu Rückzahlungspflichten von Anbietern.
Urteil vom 11.04.2024 | 29 U 3902/20 - rechtskräftig | OLG München und weitere
„Darum benötigt Ihr Kind 7 x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ - mit solchen Aussagen hat der Babynahrungshersteller Hipp für mit Vitamin D angereicherte Kindermilch geworben. Doch die Werbung im Internet und auf der Verpackung war irreführend, entschied das OLG München nach einer vzbv-Klage.
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Mobilfunkanbieter dürfen nicht ohne Einschränkung eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatz-SIM-Karte berechnen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Drillisch Online GmbH entschieden, die unter anderem die Marke simplytel betreibt.
Urteil vom 11.09.2024 | I ZR 168/23 | Bundesgerichtshof
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Urteil vom 11.04.2024 | 29 U 3902/20 - rechtskräftig | OLG München und weitere
„Darum benötigt Ihr Kind 7 x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ - mit solchen Aussagen hat der Babynahrungshersteller Hipp für mit Vitamin D angereicherte Kindermilch geworben. Doch die Werbung im Internet und auf der Verpackung war irreführend, entschied das OLG München nach einer vzbv-Klage.
Urteil vom 07.06.2024 | 6 U 139/23 - nicht rechtskräftig | OLG Köln
Die Lufthansa darf sich in ihren Vertragsbedingungen nicht pauschal vorbehalten, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn Kund:innen die gebuchten Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden.
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Videos & Grafiken (4)
So funktionieren Sammelklagen
Einfache Anmeldung, keine Prozesskostenrisiken und bei Erfolg gibt es Schadensersatz zurück - Sammelklagen der Verbraucherzentrale haben zahlreiche Vorteile für Verbraucher:innen. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren.
Am 09. Juli entscheidet der BGH voraussichtlich über die Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Saalesparkasse. Nach dem BGH-Termin werden die Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem gemeinsamen Online-Pressegespräch den aktuellen Stand für Medienvertreter:innen einordnen.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG haben heute im Rahmen der Musterfeststellungsklage einen Vergleich geschlossen mit dem Ziel, geschädigte Dieselkäufer schnell zu entschädigen. Über den Vergleich informiert der vzbv auf einer Pressekonferenz.
vzbv-Vorstand Klaus Müller wird heute eine kurzes Presse-Statement (5 – 10 Minuten) zu den Vergleichsverhandlungen zwischen dem vzbv und VW abgeben. Ton- und Kameraaufnahmen sind möglich.
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Der vzbv hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. In dem Pressegespräch informiert der vzbv über den Ablauf der Verhandlung und wie es für Betroffene der Dieselmanipulation weitergehen wird. Bislang gibt es rund 430.000 Anmeldungen zur Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz.
Die Bundespressekonferenz lädt ein zur Pressekonferenz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Thema: „Software-Manipulation: Musterfeststellungsklage des vzbv in Kooperation mit dem ADAC“.