Datum: 25.10.2023

Weitere Sparkassen müssen Zinsen zugunsten der Verbraucher:innen neu berechnen

OLG Naumburg urteilt zu Prämiensparverträgen

  • Sparkassen in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Stendal haben Zinsen falsch berechnet.
  • OLG Naumburg legt Berechnungsgrundlage für Nachzahlungen fest.
  • Nach vzbv-Berechnungen sind teilweise Nachzahlungen im vierstelligen Bereich möglich.

 

Hände halten Bargeldrollen zusammen

Quelle: Andrey Popov - fotolia.com

Nächster Erfolg für den Verbraucherzentrale Bundesverband im Zinsstreit um Prämiensparverträge: Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat jetzt auch den Sparkassen in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Stendal vorgeschrieben, dass sie Zinsen nachträglich anders berechnen müssen. Betroffene Sparer:innen können teils mit hohen Nachzahlungen rechnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Ende 2021 Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Sparkassen eingereicht.

„Die Kreissparkasse Stendal und die Sparkasse Mansfeld-Südharz haben ihre Zinszahlungen jahrelang zu niedrig angesetzt. Vor allem Kund:innen, die hohe Beträge eingezahlt und Verträge bereits in den 1990er Jahren abgeschlossen haben, können mit hohen Nachzahlungen rechnen. Teilweise sind vierstellige Beträge möglich“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv.

Einschätzung des OLG Naumburg

Das OLG Naumburg folgt mit seinen Urteilen vom 11. Oktober 2023 wesentlichen Forderungen des vzbv. Im Ergebnis bleiben die zu voraussichtlichen Nachzahlungen allerdings hinter den Erwartungen des vzbv zurück. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig – sowohl der vzbv als auch die Sparkassen können dagegen Rechtsmittel einlegen. Verbraucher:innen können sich an den Klagen nicht mehr beteiligen.
 
Im Februar hatte das OLG Naumburg bereits der Saalesparkasse in Halle eine konkrete Berechnungsgrundlage für Nachzahlungen vorgeschrieben. Um höhere Nachzahlungen für Sparer:innen zu erreichen, hat der vzbv in dem Verfahren mittlerweile Revision eingelegt.

Weitere Musterfeststellungsklagen wegen Prämiensparverträgen

Bereits in den 1990er Jahren hatten Sparkassen Prämiensparverträge angeboten. Wer einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50 Prozent der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen. Viele Menschen wollten damit auch für das Alter vorsorgen. Mittlerweile haben die Sparkassen die Verträge massenweise in mehreren Bundesländern gekündigt.

Nach Ansicht des vzbv haben nicht nur die Kreissparkasse Stendal und Sparkasse Mansfeld-Südharz zu wenig Zinsen an Verbraucher:innen ausgezahlt. Neben den drei Verfahren in Sachsen-Anhalt führen der vzbv, die Verbraucherzentrale Brandenburg und die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell 16 weitere Musterfeststellungsklagen zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen.
 
Weitere Informationen über die Verfahren zu Prämienspar-Verträgen bündelt eine Themenseite des vzbv.

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